Abmahnung von Verband Sozialer Wettbewerb und Ferdinand Selonke

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Der Verband Sozialer Wettbewerb, Kantstraße 100,10627 Berlin, und sein Geschäftsführer Ferdinand Selonke sprechen seit vielen Jahren unzählige Abmahnungen wegen der unterschiedlichsten Wettbewerbsverstöße aus. Dabei ist der Verband Sozialer Wettbewerb ein alteingesessener Wettbewerbsverband, der auch für seine umfangreiche Klagetätigkeit bekannt ist. Eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb sollte keinesfalls ignoriert werden.

Wer ist der Verband Sozialer Wettbewerb?

Nach eigener Darstellung ist der Verband Sozialer Wettbewerb ein seit 1975 eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr eingehalten werden.

Seine Befugnis zur Abmahnung leitet der Verband Sozialer Wettbewerb aus §§ 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG und § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG her. Mit dieser Befugnis ist der Verband Sozialer Wettbewerb seit seiner Gründung auf dem Gebiet der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs tätig. Dabei wurden unzählige Gerichtsverfahren geführt und dabei auch zahlreiche Urteile des höchsten deutschen Zivilgerichts, des Bundesgerichtshofs herbeigeführt. Zu seiner Tätigkeit führt der Verband Sozialer Wettbewerb auf seiner Website www.vsw.info aus:

„Der VSW wurde im Jahre 1975 von namhaften Berliner Kaufleuten als Wettbewerbsverband gegründet, von Anbeginn an hat er seinen Geschäftssitz in Berlin. Der räumliche Tätigkeitsbereich des Verbandes ist allerdings keineswegs auf den Raum Berlin beschränkt, sondern umfasst vielmehr das gesamte Bundesgebiet. 

Für das Vorgehen des Verbandes ist es dabei unerheblich, ob die zu beanstandende unzulässige Wettbewerbshandlung von einem deutschen Unternehmen oder einem ausländischen Mitbewerber begangen wird, soweit nur die durch die deutsche Wettbewerbsordnung geschützten Interessen der Mitbewerber und Verbraucher beeinträchtigt sind.“

Ferdinand Selonke als Geschäftsführer des Verbands Sozialer Wettbewerb

Seit dem letzten Jahr fungiert Ferdinand Selonke als Geschäftsführer des Verbands Sozialer Wettbewerb. Er hat damit die vorherige Geschäftsführerin Angelika Lange abgelöst. Vertretungsberechtigter Vorstand und erster Vorsitzender ist Herr Louis Porrée. Dem Verband Sozialer Wettbewerb gehören zahlreiche Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen sowie Verbände und Innungen an. Aus diesem Grund sind Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb auch in zahlreichen Branchen zu finden.

Ferdinand Selonke als Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren

Ferdinand Selonke gehört zu denjenigen Sachverständigen, die im Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" gehört worden sind. Hierzu hat Ferdinand Selonke eine Stellungnahme abgegeben,die insbesondere auf die Tätigkeit eines Wettbewerbsverbands wie dem verband Sozialer Wettbewerb e.V. abzielt.

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb – was tun?

Erhält man eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb von Ferdinand Selonke, werden dort zunächst zahlreiche Gerichtsurteile aufgezählt, welche der Verband bereits erstritten hat. Hierdurch soll gezeigt werden, dass der Verband zur Abmahnung berufen ist. Eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb enthält zunächst den konkreten Vorwurf der Wettbewerbsrechtsverletzung. 

Sodann wird eine kurze Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Schließlich wird noch eine Kostenpauschale geltend gemacht, die einem Teil der durch die Abmahnung entstandenen Kosten entspricht. Beim Verband Sozialer Wettbewerb beläuft sich diese Pauschale auf 178,50 € inkl. Umsatzsteuer.

Der Abmahnung ist dann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Empfänger der Abmahnung sollte nicht den Fehler begehen, die Abmahnung ungesehen zu unterschreiben. Es sollte stets im Einzelfall geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob die Unterlassungserklärung nicht etwa umformuliert werden sollte. 

Gibt der Empfänger eine zu weitgehende Unterlassungserklärung ab, besteht die Gefahr, dass der Verband Sozialer Wettbewerb durch den Geschäftsführer Ferdinand Selonke im Nachgang eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro geltend macht.

Burchert & Partner Rechtsanwälte führen Gerichtsverfahren

Gibt der Abgemahnte keine oder keine ausreichende Unterlassungserklärung ab, beauftragt der Verband Sozialer Wettbewerb die Kanzlei Burchert & Partner Rechtsanwälte, Otto-Suhr-Allee 29, 10585 Berlin mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche. Burchert & Partner Rechtsanwälte gehen dabei mit Vorliebe mittels einstweiliger Verfügung vor. Dieses Instrumentarium ist dazu geeignet, dem Verband Sozialer Wettbewerb innerhalb von ein paar Tagen eine gerichtliche Eilentscheidung zu verschaffen. 

Ist die hierfür erforderliche Dringlichkeit nicht mehr gegeben, erhebt die Kanzlei Burchert & Partner Rechtsanwälte auch eine Hauptsacheklage und setzt die Unterlassungsansprüche des Verbands Sozialer Wettbewerb damit durch. Häufig werden auch Verfügungsverfahren und Klageverfahren nebeneinander geführt, was zu einer hohen Kostenbelastung des Prozessgegners führt.

Welche Abmahnungen spricht der Verband Sozialer Wettbewerb aus?

Wie bereits dargestellt, spricht der Verband Sozialer Wettbewerb eine Vielzahl von Abmahnungen in den unterschiedlichsten Branchen aus. Hierzu gehören u. a.

Hier stößt sich der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. insbesondere daran, dass Ärzte mit plastisch-chirurgischen Eingriffen werben, die ohne medizinische Indikation mit einer vergleichenden Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff erfolgt. Es ist richtig, dass das HWG ein solches Verbot vorsieht, dieses Verbot ist allerdings nicht zu verallgemeinern. Es kommt hier immer auf den konkreten Einzelfall an, wesegen sich ein Abgemahnter ausführlich beraten lassen sollte.

Wir helfen Ihnen bei einer Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb und Ferdinand Selonke

Unsere Kanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir haben für unsere Mandanten bereits unzählige Abmahnungen selbst ausgesprochen bzw. Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt. Es gibt dabei keine Konstellation, die uns nicht bekannt ist. Aufgrund von zahlreichen geführten Gerichtsverfahren sind uns alle Tricks und Kniffe auch vom Verband Sozialer Wettbewerb bekannt. 

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den Handlungsoptionen und der Berechtigung der Abmahnungen des Verbands. Haben Sie bereits eine Klageschrift oder eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Burchert & Partner Rechtsanwälte erhalten? Dann ist höchste Eile geboten. Selbstverständlich beraten wir Sie als Anwalt für Wettbewerbsrecht auch hierzu kompetent und wirtschaftlich zielführend.

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