Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films „Let’s Be Cops - Die Party Bullen"

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt für wen ab?

Die Abmahnwelle aus München rollt in Form eines Abmahnungsschreiben der Waldorf Frommer weiter: Diesmal möchte ich eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH besprechen. Auftraggeber der Abmahnung ist die 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Action/Komödie „Let’s Be Cops – Die Party Bullen“ , der im Januar 2015 im Kino lief.

2. Was wir seitens der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gefordert?

Üblicherweise wird zunächst die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrags (Abmahnkosten von standartmäßig 815,00 EUR) gefordert.

3. Notruf! Abmahnung im Briefkasten vorgefunden, was ist zu tun?

Ganz wichtig: nicht einschüchtern lassen! Die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist, sollten Sie bitte keinesfalls unterschrieben an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurücksenden. Dies würde einem Schuldanerkenntnis gleichkommen und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Zuerst müsste Ihr persönlicher Fall geprüft werden. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.
Sofern allerdings eine nachweisbarer Urheberrechtsverstoß zu Ihren Lasten vorliegen (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

4. Das „kleine 1 x 1“ bei einer Abmahnung!

  • Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Urheberrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf den Film „Let’s Be Cop – Die Party Bullen“ erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter. Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.

Nutzen Sie einfach die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail an die neben diesem Rechtstipp zu findenden Adresse zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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