Abmahnung Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Godzilla"

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Die Abmahnwelle aus der bayerischen Hauptstadt rollt weiter: Diesmal möchte ich eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH besprechen. Gegenstand der Abmahnung ist der Science-Fiction Actionfilm „Godzilla“ der 2014 im Kino lief.

1. Was begehren die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Üblicherweise wird zunächst die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrags (Abmahnkosten von standartmäßig 815,00 EUR) gefordert.

Reagieren Sie bitte nicht übereilt und kommen Sie dieser Aufforderung der Abmahner nicht ungeprüft nach.

2. Auch Sie haben eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden, wie sollten Sie sich verhalten?

Ganz wichtig: Bitte nicht einschüchtern lassen!

Die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist, sollten Sie bitte keinesfalls unterschrieben an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurücksenden. Dies kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken.

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall sorgfältig geprüft werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern allerdings eine nachweisbare Urheberrechtsverletzung zu Ihren Lasten vorliegt (und nur dann!), sollte innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

3. Die Soforthilfe bei einer Abmahnung!

  • Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Fristen unbedingt einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Urheberrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf den Film „Godzilla“ von de nWaldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter. Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und Wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.

Nutzen Sie einfach die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail an nebenstehende Adresse zusenden könnten.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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