Abmahnung Waldorf Frommer für StockFood GmbH

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Eine neuerliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der StockFood GmbH ist Gegenstand eines aktuellen Mandates in unserer Kanzlei. Es geht in der Abmahnung um den Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Ein Foto, an dem die StockFood GmbH die Urheberrechte innehabe, sei von unserer Mandantschaft auf der von ihr betriebenen Webseite unerlaubter Weise eingebunden worden, so lautet der Vorwurf der Abmahnung. Durch die öffentliche Zugänglichmachung des Bildes ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages seien die Urheberrechte gem. § 19 a UrhG der StockFood GmbH verletzt worden.

Folgende Ansprüche werden geltend gemacht:

Unterlassungsanspruch

Ein Unterlassungsanspruch wird im Regelfall durch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Meist sind Abmahnungen schon vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen als Muster beigefügt. Derartige vorformulierten Erklärungen sollten jedoch nicht unterzeichnet werden. Sie könnten als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Auskunftsanspruch

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch, betrifft u. a. die Herkunft und Verwendungsdauer des Fotos. Sinn des Auskunftsanspruches ist regelmäßig die Bezifferung eines Schadensersatzbetrages, daher sollte die Auskunft nur in Absprache und nach Einschaltung eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrechtes erfolgen.

Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche

Der Schadensersatzbetrag berechnet sich nach den Angaben aus der erteilten Auskunft und wird sodann regelmäßig in einem weiteren Schreiben durch die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht. 

Wie auf eine Abmahnung reagieren?

Unter keinen Umständen sollte eine Abmahnung „auf die leichte Schulter“ genommen oder gar ignoriert werden. Die abmahnende Kanzlei könnte dann nach Fristablauf gerichtliche Schritte einleiten, was zu ungleich höheren Kosten führen würde.

Abmahnung erhalten? Rechtsanwalt einschalten!

Die in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte sind auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert. Sie haben bereits in der Vergangenheit mehrere tausend Mandate in dem Bereich des Urheber- und Medienrechts erfolgreich bearbeitet. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln mit dem Ziel der schnellen und kostengünstigen Erledigung der Angelegenheit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir haben eine Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht unter www.recht-foto.de für Sie eingerichtet, auf der Sie weitere Informationen finden können.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Wir vertreten Sie bundesweit!


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