Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH („Mad Max: Fury Road“) Forderung 815,- €!

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten über den Internetanschluss im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Mad Max: Fury Road“ ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 815 €!!!

Den Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht eine Urheberrechtsverletzungen durch ein illegales Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss (Filesharing) an den Film „Mad Max: Fury Road“ vorgenommen zu haben.

Es wird auf eine sog. Vermutungshaftung abgestellt, die laut Bundesgerichtshof sagt, dass aufgrund der IP-Adressenzuordnung zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, der Anschlussinhaber habe die Rechtsverletzung begangen. Die Realität zeigt jedoch, dass oft genug Dritte für die vorgeworfene Rechtverletzung verantwortlich sind.

Dennoch gilt: Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt gegen Sie. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich in den meisten Fällen.  

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder einer anderen Kanzlei erhalten haben. Wir stehen Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch sowie darüber hinaus zur Verfügung. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Auf unserer Internetseite abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Sie sich bei Abmahnungen verhalten sollen.

Bewahren Sie Ruhe – und nehmen Sie Ihr Recht auf eine anwaltliche Beratung wahr, bevor Ihnen gravierende Fehler unterlaufen, die nicht mehr korrigiert werden können.

Wir verteidigen Filesharing-Abgemahnte bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung ist kostenlos.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  oder www.abmahnsoforthilfe.de


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