Abmahnung - Waldorf Frommer - Sony Music Entertainment - Black Ice – AC/DC - Zahlen Sie nicht 1.028,- €

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt angebliche urheberrechtliche Verstöße an dem Musikalbum „Black Ice - AC/DC" im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung ein pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 1.028,- € gefordert und bei Nichtzahlung mit drastischen Konsequenzen gedroht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt nur wenige Tage.

Ein Ignorieren der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer kann nicht angeraten werden. Immer mehr abmahnende Kanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von über 2.000,00 € auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese „kostenlosen" Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung. Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die jeweilige Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

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