Abmahnung Waldorf Frommer/Tandem Communications – Crossing Line/Majestic Filmverleih - Feuchtgebiete u.a.
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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Die jeweilige Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an unterschiedlichen urheberrechtlich geschützten Werken. Zum Beispiel spricht die Kanzlei Waldorf Frommer für folgende Auftraggeber und nachstehende Werke Abmahnungen aus.
Universum Film GmbH - Olympus Has Fallen
Tandem Communications GmbH - Crossing Lines - Staffel 1 - Folge 1
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen
Majestic Filmverleih GmbH - Feuchtgebiete
Warner Bros. Entertainment GmbH - Kokowääh 2
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert hierbei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz i.d.R. zwischen 726,- € (bei TV-Serien) und 1.028,- € (bei Filmwerken).
Die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind unseres Erachtens weit überhöht.
Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung. Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.
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