Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer

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Unsere Mandantschaft legte uns eine Filesharing-Abmahnung an dem Filmwerk „Conjuring 2“ vor, ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Konkret beinhaltet das Schreiben den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse. Verlangt werden von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 €. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 700,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Wurden Sie ebenfalls durch Waldorf Frommer abgemahnt? Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte. Jedoch ist es auch nicht ratsam, die vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist häufig nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis aufgefasst werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Achtung

Wir haben erfahren, dass im Internet diverse standardisierte Unterlassungserklärungen zum Download angeboten werden. Wir müssen davon abraten, derartige Erklärungen zu verwenden. Diese können sowohl zu eng, als auch zu weit formuliert sein und Sie daher benachteiligen. Nehmen Sie stattdessen anwaltliche Beratung in Anspruch!

Unser Rat

Wir können Ihnen u.U. helfen, die von der Gegenseite geforderten Kosten zu reduzieren. In jedem Falle werden wir weiteren Schaden abwenden und die Gefahr von Folgeabmahnungen für Sie bannen. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Sie sollten Ruhe bewahren, Fristen notieren und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Auf Ihren Einzelfall hin zugeschnittene Einzelfall-Beratung
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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