Abmahnung Weber Hoß Rechtsanwälte für Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH - Vertragsstrafe

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Erneut bearbeiten wir eine Angelegenheit gegen die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH. Diese hat unsere Mandantschaft aktuell durch die Kanzlei Weber Hoß abmahnen lassen.

Gegenstand der Abmahnung

In einer ersten Abmahnung aus dem Mai 2016 hieß es, unsere Mandantschaft habe ein – durch die Fotostudio Thomas Hieronymi GmbH auf der Online-Bilddatenbank Pixelio zur redaktionellen Nutzung freigegebenes – Foto zu werblichen Zwecken verwendet. Die werbliche Verwendung sei jedoch nicht durch den Lizenzvertrag gedeckt. Nun wurde unser Mandant – den wir zum Zeitpunkt der Erstabmahnung noch nicht vertraten – erneut abgemahnt. In der aktuellen Abmahnung heißt es, das streitgegenständliche Foto sei noch immer über die Eingabe der Bild-URL abrufbar.

Forderung

Nunmehr fordert die Gegenseite eine erneute Abgabe der Unterlassungserklärung, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 €.

URL-Problematik

Es stellt sich die Frage, ob durch den Verbleib des Bildes auf dem Server ein Urheberrechtsverstoß i. S. d. § 19a UrhG begründet wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 12.09.2012 (Az.: 6 U 58/11), dass das bloße Löschen von der Webseite, nicht jedoch vom Server, weiterhin eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es sei nämlich möglich, das entsprechende Bild durch die Eingabe der vollständigen Bilder-URL weiterhin aufzurufen.

Reaktionsmöglichkeiten

Es muss unter Beachtung Ihres spezifischen Einzelfalls eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei gilt es insbesondere, Schaden abzuwenden und mögliche Kosten – soweit es geht – zu reduzieren.

Der vorliegende Fall zeigt, dass es auf die exakte Einhaltung der Lizenzbedingungen ankommt. Bei den Bilddatenbanken Pixelio, Fotolia, iStock Photo und anderen Anbietern werden in den Nutzungs- und Lizenzbedingungen exakte Vorschriften zur erlaubten und unerlaubten Nutzung festgeschrieben. Unabhängig davon, ob die Bildernutzung entgeltlich oder kostenfrei erfolgt, sollten Sie sich bei der Verwendung von Bildern aus Bilddatenbanken über die genauen Lizenzbedingungen informieren. Wir stehen Ihnen hierbei auch gerne beratend zur Seite.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt zurate ziehen. Dieser sollte Ihre Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und Berechtigung überprüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten! Sie sollten eine Abmahnung grundsätzlich keinesfalls ignorieren, denn dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Jedoch sollten Sie auch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie die folgenden Punkte

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie ruhig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Uns ist Kostentransparenz wichtig, deshalb werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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