Abmahnung weg. Filesharing: Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen den Film BFG- Big Friendly Giant ab

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Zurzeit bearbeitet unsere Kanzlei eine Abmahnung wegen Filesharing durch die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer, welche im Auftrag des Urhebers Constantin Film Verleih GmbH gegen unseren Mandanten vorgeht. Gegenstand der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ist der Spielfilm „BFG- Big Friendly Giant“. 

Unserem Mandanten als betroffenem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, gegen § 19a UrhG verstoßen zu haben, indem er mittels der Medientauschbörsensoftware „BitTorent“ das Werk des Rechteinhabers Constantin Film Verleih GmbH heruntergeladen und per zeitgleich stattfindendem Upload anderen Internetnutzern frei zugänglich gemacht haben soll. Da dies ohne die Zustimmung des Urhebers erfolgte, ist der Vorgang als illegale öffentliche Zugänglichmachung rechtswidrig. 

Unser Mandant wird in besagter Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen 10 Tagen abzugeben und zudem Zahlungen an die Constantin Film Verleih GmbH zu leisten. Die Gesamtsumme in Höhe von 915,00 Euro setzt sich aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 700,00 Euro sowie dem Aufwendungsersatz für die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro zusammen. Unserem Mandanten wird eine Zahlungsfrist von insgesamt 20 Tagen gewährt. 

Wurden auch Sie mit einer Abmahnung wegen File Sharing bezüglich des Films „BFG- Big Friendly Giant“ konfrontiert und fragen sich, wie Sie als Verantwortlicher ermittelt wurden? Dafür wurde das Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG angewandt, wodurch per Gerichtsbeschluss dem Netzbetreiber gestattet wurde, die Identität hinter der bereits ermittelten IP-Adresse preiszugeben. 

Falls auch Ihnen anhand Ihrer IP-Adresse File Sharing vorgeworfen wurde, treten Sie jetzt mit uns in Kontakt. Als Ihr Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen bundesweit fachkundig zur Seite.

Gern können Sie dafür zunächst eine unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage an uns stellen. Dies ist jederzeit per E-Mail möglich. Telefonisch sind wir innerhalb unserer Geschäftszeiten immer für Sie erreichbar. Bitte teilen Sie uns dann gleich Folgendes mit:

  1. Welche Kanzlei hat abgemahnt?
  2. Welches Werk wurde abgemahnt und wie hoch ist die      Forderung der Gegenseite?
  3. Wann läuft die Frist zur Abgabe der      strafbewehrten Unterlassungserklärung ab?

Anschließend nehmen wir umgehend mit Ihnen Kontakt auf und teilen Ihnen mit, welche Kosten entstehen, wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen und wie die Verteidigungsstrategie lauten sollte. 


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