Abmahnung wegen irreführender Werbung und/oder Beeinträchtigung des Wettbewerbs?

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Mitte 2018 befasste sich das OLG Köln mit der Frage, ob ein Gütesiegel, das durch einen Warentest vergeben wurde, auch für ähnliche Produkte wie das getestete verwendet werden dürfe.

Der Fall:

Die beklagte Firma verkauft Matratzen in unterschiedlichen Größen und Härtegraden. Lediglich eine dieser Matratzen war bei einem Testvorgang mit dem Ergebnis „Gut“ ausgezeichnet worden. Das Unternehmen bewarb jedoch auch ähnliche Produkte unter diesem Gütesiegel. Ein Mitbewerber sah dies als irreführende Werbung an.

Wann ist Werbung irreführend?

Es ist belegt, dass circa 50 % der potentiellen Käufer eines Produktes sich von Gütesiegeln und Testergebnissen beeinflussen lassen. Das Käuferverhalten lässt sich also deutlich regulieren oder anheben durch das Ergebnis eines Warentests, woran sich dann die Verkaufszahlen der einzelnen Wettbewerbsteilnehmer auch orientieren. Insofern muss klar gekennzeichnet sein, um welches Produkt es geht und welche Aussagen sich auf welches Produkt beziehen. Im vorliegenden Fall ist dies nicht geschehen. Das Gütesiegel wurde so in der Werbung platziert, dass es sich objektiv auf alle Produkte bezog und nicht bloß auf das, was die Auszeichnung bekommen hatte.

Was kann ich dagegen tun?

Eine irreführende Werbung stellt einen Verstoß gegen §5 UWG dar und kann somit abgemahnt werden. Jedoch ist stets fachmännisch zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen die Norm handelt. Welche rechtlichen Schritte dann eingeleitet werden, sollte juristisch überdacht werden. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht selten um eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs handelt. Vorliegend hat das Unternehmen die Produkte als von einem Warentest als „Gut“ bewertet dargestellt, obwohl dies nicht wahrheitsgemäß nachzuweisen war. Somit wurde der Verbraucher getäuscht. Auch das könnte in bestimmten Fällen, die juristisch geprüft werden sollten, zu einer Abmahnung führen.

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns auf Medien- und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Jeden Tag haben wir mit Unterlassungsansprüchen und Wettbewerbsabmahnungen zu tun. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie das Gefühl haben, im freien Wettbewerb beeinträchtigt zu sein oder Unterstützung beim Vorgehen gegen irreführende Werbung zu benötigen.



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