Abmahnung wegen Markenrecht des Fortuna Düsseldorf e. V. durch Blueport Legal aus Hamburg

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Uns wurde wieder einmal eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Blueport Legal aus Hamburg für den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. vorgelegt. Gegenstand hierbei ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese gegen die Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ verstoßen habe. Für den Verein Fortuna Düsseldorf besteht einerseits die Eintragung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Nummer „302009072133“ sowie ferner auch eine Wort-/Bildmarke, die u. a. auch das Emblem von Fortuna Düsseldorf enthält. Neben dem reinen Markenbestand beruft sich Fortuna Düsseldorf hierbei auch auf seine geschützte geschäftliche Bezeichnung sowie auch auf die Namensrechte.


Unserer Partei wird hierbei vorgeworfen, im Rahmen von eBay-Kleinanzeigen unter Verwendung der markenrechtlich geschützten Kennzeichen einen sogenannten Trikotrahmen angeboten zu haben.


Von unserer Partei wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.002,41 € brutto, gefordert.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist natürlich wie immer zu prüfen, ob der markenrechtlich erhobene Vorwurf in der Sache überhaupt zutrifft. Hierbei ist in Konstellationen der vorliegenden Art häufig zunächst zu fragen, ob überhaupt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gegeben ist oder sich das Handeln auf rein private Ebene beschränkt. Des Weiteren ist häufig fraglich, ob überhaupt eine markenmäßige Verwendung gegeben ist. Insofern stellt sich hierbei im Regelfall die Frage, ob aus der konkreten Verwendung des markenrechtlich geschützten Zeichens überhaupt hervorgeht, dass es sich hierbei um ein Produkt aus dem Hause des richtigen Markeninhabers handeln könnte.


Wichtig ist jedoch, dass die Angelegenheit, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Streitwerte im Markenrecht nicht auf die leichte Schulter genommen wird. So drohen in Fällen der vorliegenden Art bei Fehlern oder untätig sein durchaus Gerichtskosten im fünfstelligen Bereich.


Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Hierzu senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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