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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von Melanie Ruhwedel ausgesprochen durch ETL Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zugetragen, welche die ETL Rechtsanwälte für Melanie Ruhwedel ausgesprochen haben. Die ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft hat mehrere Standorte in Deutschland und ist ein Unternehmen der ETL-Gruppe.


Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

Die ETL Rechtsanwälte werfen der Abgemahnten vor, sie habe die Urheberrechte ihrer Mandantin verletzt. Melanie Ruhwedel sei Urheberin von spirituellen Karten. Eine gewerbliche Nutzung der Karten sei nur bei Erwerb einer kommerziellen Nutzungslizenz und unter weiteren Bedingungen gestattet. Die Abgemahnte habe auf einem Facebook-Profil die Karten ohne die entsprechende gewerbliche Nutzungslizenz verwendet. Sie habe die Karten von Melanie Ruhwedel im Internet rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht. Auch fehle die nötige Urheberkennzeichnung.


Die geltend gemachten Ansprüche

Die Abmahnenden machen Ansprüche auf Beseitigung- und Unterlassen, Auskunft, Aufwendungs- und Schadensersatz sowie einen Bereicherungsanspruch geltend. So solle die Abgemahnte die Rechtsverletzung vollständig beseitigen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Zur Berechnung des Schadensersatz- und Bereicherungsanspruchs solle die Abgemahnte detailliert unter Vorlage entsprechender Belege und Screenshots Auskunft über die urheberrechtliche Nutzung der spirituellen Karten geben. Auch fordert die Gegenseite Ersatz der gegnerischen Rechtsanwaltskosten (sogenannter Aufwendungsersatz) aus einem sechsstelligen Gegenstandswert.


Reaktion auf das Abmahnschreiben der ETL Rechtsanwälte für Melanie Ruhwedel

Auch hier stellt sich die Frage, wie Abgemahnte auf das Abmahnschreiben der ETL Rechtsanwälte reagieren sollen. Empfänger eines solchen Schreibens sollten die von der Gegenseite gesetzte Frist nicht verstreichen lassen. Denn in der Regel machen die Abmahnenden dann die möglichen Ansprüche gerichtlich geltend, wodurch weitere Kosten entstehen. Allerdings sollten auch nicht voreilig die Forderungen der Gegenseite erfüllt werden. Insbesondere ist vielen Abgemahnten nicht bewusst, dass sie sich durch die abgegebene Unterlassungserklärung jahrzehntelang an die Gegenseite binden und möglicherweise Folgeansprüche begründen. Vielmehr sollten Empfänger eines Abmahnschreibens zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, kontaktieren, damit dieser die Forderungen der Gegenseite prüfen und zu weiteren Schritten und Löschpflichten beraten kann.


Kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet bei urheberrechtlichen Abmahnungen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. Durch die Bearbeitung einer Vielzahl an urheberrechtlichen Abmahnungen haben die Rechts- und Fachanwälte eine große Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen. Durch dieses Erstgespräch können sich Abgemahnte von der Expertise der Anwälte überzeugen. Auf der Webseite befindet sich zur Vereinfachung der Kommunikation ein Direkthilfeformular. Abgemahnte können das Abmahnschreiben und ihre Kontaktdaten damit direkt an die Kanzlei senden. Im Anschluss meldet sich einer der Anwälte für das kostenlose Erstgespräch. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Tel: 0251 20 86 80 – 30 | Fax: 0251 20 86 80 – 50 |info@wd-recht.de (bitte Telefonnummer angeben)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Urheberrecht & Medienrecht

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