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Abmahnung wegen Verwendung von Musik bei Instagram erhalten?

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Vermehrt erfolgten in letzter Zeit Abmahnungen von Plattenlabels an Nutzer*innen wegen des Verwendens von Musik bei der von Meta betriebenen Plattform Instagram. 

Aktuell haben uns mehrere Mandanten Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterzeichnet von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, vorgelegt. 

Diese Abmahnungen rühren aus vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen her. Folge einer fehlenden oder fehlerhaften Reaktion auf eine Abmahnung kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auch eine Unterlassungs- und Zahlungsklage sein. 

Was ist das Problem bei der Verwendung von Musik auf Instagram? 

Musik unterfällt als Werk i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dem Schutz des Urheberrechts. 

Neben Urheberpersönlichkeitsrechten ergeben sich hinsichtlich der urheberrechtlich geschützten Werke aus dem UrhG Verwertungs- und Nutzungsrechte des Urhebers. Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk durch eine dritte Person verwendet, so werden diese Rechte nur dann nicht verletzt, wenn der Urheber in die Nutzung oder Verwertung eingewilligt hat, einem Dritten gem. § 31 UrhG Nutzungsrechte eingeräumt hat oder ein sich aus § 39 UrhG ergebendes Rechtsgeschäft über Urheberpersönlichkeitsrechte geschlossen hat. 

Werden bei Instagram-Storys, Reels oder Beiträgen Musiktitel hinterlegt, so führt dies häufig zu einer Verletzung dieser Urheberrechte. Denn oft liegt weder eine Einwilligung der Rechteinhaber*innen vor, noch haben die Nutzer*innen von Instagram Nutzungsrechte erworben. Insbesondere die in der Musik-Bibliothek von Instagram zur Verfügung gestellten Titel können nicht von allen Nutzern verwendet werden, ohne dass eine Urheberrechtsverletzung die Folge ist.

Wann können die Musiktitel aus der Musik-Bibliothek verwendet werden?

Die in der Musik-Bibliothek bei Instagram enthaltenen Titel können nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden. Weitere Voraussetzung ist, dass keine kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung stattfindet. Auch sollte mit der Musik im Rahmen eines Posts für Dritte kein Musikerlebnis entstehen. Dies ergibt sich aus den Instagram-Musik-Richtlinien, welche laut der Nutzungsbedingungen gelten. 

Ein solcher persönlicher bzw. privater Gebrauch liegt vor, wenn der Gebrauch in der Privatsphäre zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihr aufgrund persönlicher Beziehungen verbundenen Personen stattfindet. 

Auch aus § 53 Abs. 1 UrhG ergibt sich, dass Herstellungen einzelner Vervielfältigungen eines geschützten Werkes in Ordnung sind, so lange diese lediglich zum privaten Gebrauch erfolgen. 

Voraussetzung ist somit, dass ein Gebrauch einer privaten Person erfolgt. Weiter ist Voraussetzung, dass die Vervielfältigung nur persönlichen Bedürfnissen und eben keinen beruflichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient. Ein solcher privater Gebrauch ist daher auch dann überschritten, wenn die Vervielfältigung mittelbar oder unmittelbar Erwerbszwecken dient. 

Ein Gebrauch innerhalb der Privatsphäre liegt vor, wenn es sich um einen Gebrauch im Rahmen von Interaktionen mit Familienmitgliedern oder Freunden handelt. 

Zu beachten im Rahmen von Instagram ist hierbei auch, dass das Teilen von Beiträgen, Reels oder Storys mit einem erweiterten Freundes- oder auch Bekanntenkreis diese Vorausaussetzung unter Umständen nicht erfüllt. 

Um die Rechte der Urheberrechtsinhaber*innen zu wahren und sicherzustellen, dass keine Nutzung der Musik zu kommerziellen Zwecken erfolgt, gewährt Meta den Zugriff auf die Musik-Bibliothek neben Privatkonten nur bestimmten Business-Konten. Diese Business-Konten können auch nur für gewisse Beiträge auf die in der Musik-Bibliothek enthaltene Musik zugreifen. 

Eine Verletzung welcher Rechte kann in Betracht kommen? 

Ohne eine Lizenz oder bei einem Gebrauch, welcher einen persönlichen Rahmen übersteigt, kommt zum einen eine Verletzung des sich aus § 16 UrhG ergebenden Vervielfältigungsrechts in Betracht. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik im Rahmen eines Instagram-Posts erfüllt die Voraussetzungen einer Vervielfältigung gem. § 16 UrhG. 

Weiter kommt eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG in Betracht. Das Posten von Beiträgen, Reels oder Storys, sowie das Speichern von Live-Streams oder Story-Highlights bei Instagram kann eine Form des Bereithaltens eines Werkes im Internet darstellen und von § 19a UrhG erfasst werden. Auch für eine Verwendung gem. § 19a UrhG ist ein Nutzungsrecht erforderlich. Ohne ein solches Nutzungsrecht resultiert aus einer öffentlichen Zugänglichmachung eines geschützten Werkes eine Urheberrechtsverletzung. 

Wird Musik in einem Live-Video verwendet, kommt auch eine Verletzung des sich aus § 20 UrhG ergebenden Senderechts in Betracht. 

Welche Folge kann das Verwenden von nicht lizenzierter Musik haben?

Zunächst ist daran zu denken, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram eine bloße Löschung oder Einschränkung eines Beitrages oder aber auch das Deaktivieren oder Sperren eines Instagram-Kontos zur Folge haben kann. 

Außerdem folgt aus einer rechtswidrigen Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe gem. § 96 UrhG ein Verwertungsverbot. Weiter besteht gem. § 97 UrhG ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung soll jedoch gem. § 97a UrhG eine Abmahnung voraus gehen. Hierbei soll den Verletzern die Gelegenheit gegeben werden, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. 

Darüber hinaus kommen im Rahmen der Verwendung auf Social-Media für die Urheberrechtsinhaber*innen Ansprüche auf Vernichtung und Rückruf gem. § 98 UrhG in Betracht. 

Auch ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 UrhG strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Was kann aus anwaltlicher Sicht empfohlen werden?

Zu empfehlen ist es, als kommerzieller bzw. gewerblicher Nutzer für sämtliche Content-Formen keine Musik aus der bei Instagram angebotenen Musik-Bibliothek zu verwenden. 

Auch privaten Nutzern ist zu raten, sich beim Posten von Musik zurückzuhalten. 

Dies gilt dann nicht, wenn eine Einwilligung des Urheberrechtsinhabers in Form einer Lizenz erworben wurde, auf Creative Commons Lizenzen zurückgegriffen wird oder die von Meta in der Sound Collection bereit gestellten Musiktitel verwendet werden. In der Sound Collection, welche nicht der Musik-Bibliothek entspricht, stellt Meta den Nutzer*innen aktuell ca. 14.000 lizenzfreie Musiktitel und Soundeffekte zur Verfügung. Mit dem Verwenden dieser Musiktitel wird die Gefahr, Urheberrechte zu verletzen, umgangen. Diese Musiktitel können auch zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. 

Ausnahmen gelten weiter auch bei selbst produzierten Werken. Voraussetzung ist hierfür natürlich ebenfalls die Beachtung des Urheberrechts. 


Welche Vorgehensweise wird gegen eine Abmahnung oder eine Klage durch ein Plattenlabel empfohlen?

  1. Wenn Ihnen eine Abmahnung oder eine Klageschrift von einem Plattenlabel zugeht, sollten Sie diese Angelegenheit in jedem Fall ernst nehmen und die Fristen beachten!
  2. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, ob die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in der Sache zutreffend sind.
  3. Außerdem sollte umgehend ein Fachanwalt für Urheberrecht mit der Sache beauftragt werden, so dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechtslage erfolgen kann.
  4. Da die Verstöße häufig nicht binnen der gesetzten Frist (ordnungsgemäß) abgestellt werden können, sollte unter keinen Umständen ohne (spezialisierten!) anwaltlichen Rat eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Andernfalls drohen schnell empfindliche Vertragsstrafen.
  5. Die Gefahr, welche von einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeht, wird leider häufig unterschätzt.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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