Abmahnungen BVB Merchandising GmbH: Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vom 24.03.2017

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Wir haben bereits in der Vergangenheit mehrfach von Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH berichtet. Unsere Kanzlei hat zwischenzeitlich seit 2014 eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vertreten und beraten.

Gegenstand der Abmahnungen ist stets der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an verschiedenen Marken des BVB. Gegenständlich sind hierbei in den meisten Fällen Angebote auf eBay. So wird beispielsweise gerügt, dass die Bezeichnung BVB, Borussia Dortmund etc. in der Artikelüberschrift oder dem Angebotstext verwendet wird. Andererseits ist auch häufig der konkret angebotenen Artikel Gegenstand des Vorwurfes, wenn beispielsweise T-Shirts mit BVB Emblemen verkauft werden, und es sich hierbei nicht um Originalware des BVB handelt.

Wir hatten bereits Fälle vorliegen, in denen der Verkauf von selbstgestrickten Babysocken, Pins, Schals oder Aufkleber gerügt wurden.

Einer der aktuell uns vorliegenden Fälle beinhaltet den Vorwurf, dass unserer Mandantschaft einen Schal verkaufe, bei dem es sich nicht um Lizenzware handele. Gefordert wird neben der Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1531, 90 €. Daneben werden Auskunftsansprüche sowie weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht, was bedeutet, dass neben dem bereits bezifferten Betrag von 1531, 90 € noch weiterer Schadensersatz verlangt wird.

Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn nach dem Gesetzeswortlaut im geschäftlichen Verkehr gehandelt wird. Diese Frage gilt es stets durch einen Fachanwalt zu überprüfen Vielfach wird verkannt, dass ein Handeln im geschäftlichen schneller vorliegt, als der Betroffenen glaubt. Dies hängt beispielsweise davon ab, wie viele Artikel regelmäßig über den Account verkauft werden, ob es sich um Neuware oder Gebrauchtware handelt etc.

Die meisten Betroffenen gehen selber davon aus, dass sie gerade nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. Jedoch kommt es für die rechtliche Beurteilung nicht auf die subjektive Einschätzung an, sondern dies überprüft das Gericht im Zweifel dann anhand verschiedener objektiver Kriterien. 

Es kann nur davor gewarnt werden die Abmahnung zu ignorieren. Leider müssen wir auch häufig Fälle übernehmen, in denen bereist das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird, was im schlechtesten Falle für die Mandanten mit mehreren tausend Euro Kosten verbunden sein kann.

Was können wir für Sie tun?

Wir sehen aufgrund unserer spezialisierten Kenntnisse sofort, ob der Vorwurf begründet ist oder nicht. In diesem Fall macht es Sinn eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Uns gelingt es in vielen Fällen die Forderungen je nach Einzelfall um mehr als 50 % zu reduzieren, wobei der BVB in diesen Fällen sodann auch auf einen zusätzlichen Schadensersatz verzichtet.

Bewahren Sie zunächst Ruhe. Beachten Sie die gesetzten Fristen und nehmen Sie unmittelbar fachanwaltliche Beratung in Anspruch. Sie sollten auf keinen Fall die beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt u. U. ein Schuldeingeständnis dar. Sie würden sich durch ein vorschnelles Unterzeichnen jegliche möglichen Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre. Uns ist aus zahlreichen Fällen bekannt, dass die Gegenseite auch bei Nichtreagieren auf die Abmahnung gerichtliche Verfahren einleitet.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Bleiben Sie ruhig!
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Unsere Anwälte sind in diesen Bereichen Fachanwälte.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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