Abmahnungen der Kanzlei NIMROD Bockslaff & Scheffen für Astragon und Rondomedia

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Seit einigen Wochen ist eine neue Kanzlei aufgetaucht, die Abmahnungen in sog. Filesharing-Fällen verschickt, die Kanzlei NIMROD Bockslaff & Scheffen.

Die Kanzlei mahnt unter anderem für die Software-Schmiede Astragon ab. Konkret geht es um Werke wie Skiregion Simulator 2012, Rettungswagen-Simulator 2012 sowie Landwirtschaftssimulator 2011. Der Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Bocklaff war bis vor einiger Zeit für die Kanzlei Daniel Sebastian tätig, die ebenfalls für die Firma Astragon diverse Abmahnungen verschickt hat. Nunmehr ist Rechtsanwalt Bocklaff aus der Kanzlei Sebastian ausgeschieden und mahnt unter „eigener Flagge" ab.

Gefordert wird stets die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850 Euro.

In jedem Fall sollten die Abmahnungen ernst genommen werden. Es sollte aber auch richtig reagiert werden. Eine falsche Reaktion wäre es, die vorgefertigte und der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung einfach zu unterzeichnen. Dies stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Falsch wäre es auch, die Abmahnung einfach zu ignorieren, da sonst teure einstweilige Verfügungsverfahren drohen. Vielmehr hilft die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei wird die Unterlassungserklärung so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Ferner sollte sie so modifiziert werden, dass zukünftig Verstöße gegen die Unterlassungserklärung sehr unwahrscheinlich werden. Verstößt man nämlich gegen die Unterlassungserklärung, werden teure Vertragsstrafen fällig; und eine Unterlassungserklärung bindet immerhin 30 Jahre.

Hinsichtlich der geforderten Kosten kommt es stark auf den Einzelfall an, ob diese gezahlt werden müssen. Sicher ist jedoch, dass sich mit einer guten Verteidigung in der Regel Geld sparen lässt. Die Materie ist bisweilen unübersichtlich und recht kompliziert. Daher sollten Sie stets einen Anwalt konsultieren, der sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt. Gerne können Sie unsere Kanzlei unter der 0221-78952980 erreichen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD erhalten haben.

Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Betroffenen von Filesharing-Abmahnungen erfolgreich vertreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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