Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH

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Nachdem uns zuletzt vor allem Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft und die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erreicht haben, liegen uns zurzeit insbesondere Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH aus dem Hause Waldorf Frommer vor. Ob dies Zufall ist oder die Abmahnungen nacheinander getrennt nach Mandantschaften herausgegeben werden, ist uns unbekannt.

In allen Fällen, so auch hier, wird die Verletzung von Urheberrechten gerügt. Konkret richtet sich der schriftlich geäußerte Vorwurf darauf, die Abgemahnten hätten Werke (bspw. den Film „Batman v Superman: Dawn of Justice“), an denen (hier) die Warner Bros Entertainment GmbH die Rechte hält, über ihren Internetanschluss über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten.

Waldorf Frommer fordert die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf dem Schreiben in Anlage beigefügt ist, die Zahlung eines Schadenersatzes (700,00 EUR) und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, also der Rechtsanwaltsgebühren (215,00 EUR), insgesamt damit 915,00 EUR.

Wie üblich wird die Ausfertigung einer einstweiligen Verfügung in Kopie angehängt. Die ergangene Entscheidung soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass – je nach Umständen des Einzelfalls, die zunächst von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden sollten – der Abgemahnte in solchen Angelegenheiten durchaus auch obsiegen kann. Selbstverständlich ist die gesamte Abmahnung darauf ausgelegt, solche Erwägungen nicht entstehen zu lassen.

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