Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für Universum Film und Twentieth Century Fox

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Uns liegen weitere Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor. Dieses Mal mahnen die Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M. (Film „Bridge of Spies – Der Unterhändler“) sowie für die Universum Film GmbH aus München (Film „The Hateful 8“) ab. Dem Adressaten wird jeweils vorgeworfen, die Werke ohne entsprechende Erlaubnis der Rechteinhaberin vervielfältigt (§ 16 UrhG) und öffentlich zugänglich (§ 19a UrhG) gemacht zu haben.

Bei den Schreiben handelt es sich um Standardschreiben, was angesichts des Umfangs der Tätigkeiten der Kanzlei Waldorf-Frommer in diesem Bereich und der immer ähnlichen Vorwürfe allerdings zugegebenermaßen naheliegt. Verlangt wird zum einen die Abgabe eines Unterwerfungsversprechens (Unterlassungserklärung), zudem die Zahlung von Aufwendungs- und Schadenersatz i.H.v. jeweils insgesamt 915 EUR (700 EUR Schadenersatz, 215 EUR Rechtsanwaltsgebühren als Aufwendungsersatz).

Da die geltend gemachten Ansprüche in Grund, Inhalt und Höhe oftmals durchaus diskutabel sind, sollten diese zunächst geprüft werden, bevor den Forderungen in der verlangten Form nachgekommen wird. Insbesondere ein bereits abgegebenes Unterlassungsversprechen ist kaum noch zu korrigieren.

Auch wenn das vielfache Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen via Filesharing keinen guten Leumund hat, was insbesondere daran liegen dürfte, dass zu oft Anschlussinhaber abgemahnt werden, die den Vorwurf selbst nicht begangen haben und nicht zuordnen können, steht fest, dass die Gerichte und auch der Gesetzgeber (vgl. bspw. den Straftatbestand des § 106 UrhG) solche Vorwürfe ernst nehmen.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ob Sie nun einen Lizenzvertrag bzw. Hilfe bei der Vertragsverhandlung benötigen, ein Verfügungs- oder Klageverfahren bestreiten müssen, Ihnen Rechtsverletzungen vorgeworfen werden oder Sie selbst solche Verletzungen beklagen:

Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück.


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