Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlichen Filesharings

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Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vom 26.11.2015 und 08.12.2015.

Zwei urheberrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH liegen uns derzeit zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vor.

Beide Abmahnungen sind an den gleichen Empfänger adressiert und beinhalten jeweils den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung in einer Online-Tauschbörse. Bei den abgemahnten Werken handelt es sich um folgende Filmwerke:

  • „Der Knastcoach“ (Abmahnung vom 26.11.2015)
  • „Birdman (oder die unverhoffte Macht der Ahnungslosigkeit)“

Was fordert die Gegenseite?

In beiden Angelegenheiten wird von der Gegenseite jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von je 815,00 € verlangt. Darin enthalten sind je 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und je ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 €.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Grundsätzlich lautet unser Rat, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da die Gegenseite sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte.

Auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung muss abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem schneiden Sie sich so bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Vielmehr sollte ggf. unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese müsste sodann auf Ihren Einzelfall hin passend formuliert werden. Daher müssen wir eindringlich davon abraten, standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet abzugeben. Diese können unter Umständen entweder zu weit gefasst sein und Sie so über das gebührende Maß hinaus hin verpflichten oder auch zu eng gefasst sein, sodass die Gegenseite die Unterlassungserklärung nicht akzeptiert und den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend machen.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich daher unverzüglich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Ihr Vorteil:

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall.
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung.
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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