Abmahnungen der Rinelli GmbH

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Kennen Sie die Rinelli GmbH? Wahrscheinlich erst durch die Abmahnungen, die die Firma aktuell an eBay-Händler verschickt.

Erst kürzlich berichteten wir über Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrung und fehlender Links zur OS-Plattform. Nun sind ähnliche Abmahnungen der Rinelli GmbH an eBay-Händler durch den Rechtsanwalt Markus Zöller aufgetaucht.

Darf die Rinelli GmbH Abmahnungen verschicken?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Die Rinelli GmbH verkauft Waren wie Strandkörbe, Weinkisten und Obstkisten. eBay-Händler, die mit ihren Waren im Wettbewerb mit der Rinelli GmbH stehen, müssen mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung bzw. an den Link zur OS-Plattform nicht erfüllen.“

1. Widerrufsbelehrung

Händler, die keine oder unvollständige Widerrufsbelehrungen haben, verstoßen gegen die §§ 312g, 213d BGB, Art. 246a BGB, da Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu belehren sind. Darin liegt dann auch ein Verstoß gegen § 3 UWG – unlautere geschäftliche Handlungen.

2. Link zur OS-Plattform

Auch ein fehlender Link zur OS-Plattform verstößt gegen das UWG, nämlich gegen § 3a. Das liegt darin, dass in Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern steht, dass Händler Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten haben.

Sind die Abmahnungen der Rinelli GmbH berechtigt?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Ob die von RA Zöller für die Rinelli GmbH rechtmäßig sind, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es kann sein, dass die Händler schon nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, zu viel Schadensersatz verlangt wird, die Unterlassungserklärung zu umfangreich ist, oder die Abmahnung als solche rechtsmissbräuchlich. All dies kann ein erfahrener Anwalt überprüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.“

Was sollten betroffene Händler tun?

Wenn Händler eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Fristen im Auge behalten. Eine Abmahnung ist eine Form der außergerichtlichen Klärung. 

Es droht bei Verstreichen der Frist eine Klage. Andererseits sollten Sie jedoch auch nicht einfach so die Unterlassungserklärung unterschreiben, da mit Abgabe der Unterlassungserklärung bei einem Verstoß eine vier- bis fünfstellige Vertragsstrafe droht!

Wir helfen Ihnen!

Sie haben eine Abmahnung bekommen? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen die Abmahnung umgehend auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln zusammen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/abmahnungen-der-rinelli-gmbh/ 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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