Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen Piraterie, Filesharing

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Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch aus Hamburg Legal (vormals Waldorf Frommer) aus München mahnt weiterhin "im großen Stil" Privatpersonen wegen sog. Filesharings (Teilnahme an Musik- und Film-Tauschbörsen). 

Gefordert werden neben der Beseitigung und Unterlassung der angeblichen Rechtsverletzung, also der Beendigung des jew. Angebots (Upload der Musik- oder Filmdatei, der mit einem Download typischerweise einhergeht) und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung, Ersatz der entstandenen Anwaltskosten sowie pauschalierte Schadensersatz.

Gerne übernehmen Ihre Verteidigung gegen entsprechende Abmahnungen und sonstige Angriffe!

Kolleginnen und Kollegen stehen wir gerne zum Austausch zur Verfügung, insb. im Hinblick auf die 'Der Novembermann'-Rechtsprechung des BGH)!

Rechteinhaber, die von Rasch Rechtsanwälte vertreten werden

Rasch Rechtsanwälte sind v.a. für ihre massenhaften Abmahnungen für Music-Majors bekannt; sie vertreten v.a. verschiedene große Musik-Labels und Filmhersteller u.a.

  • Sony Music Entertainment Germany GmbH (u.a. Justin Timberlake, Jimi Hendrix, Pearl Jam, Miles Davis)
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH (u.a. Christina Perri)
  • Universal Music GmbH (u.a. Katy Perry, Lorde, Myrin Jonas, The Killers, Lady Gaga, Frank Ocean, Rhianna, Andreas Bourani, The Black Eyed Peas, Cascada, Pigeon John, Milow, Sebastian Worth, u.a.m.)
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • ECM Records GmbH (u.a. Avishai Cohen: Cross My Palm With Silver", Virelles Potter, Martin Gilmore, Dominic Miller)
  • Cargo Records GmbH (u.a. Daughn Gibson)
  • Keith Jarret
  • u.a.m.

Eine Besonderheit bei den Abmahnungen der Kanzlei Rasch, dass der Kanzleigründer RA Clemens Rasch auch Geschäftsführer der promedia GmbH ist. Die promedia GmbH ermittelt im Auftrag die Rechtsverletzungen, die dann von Rasch Rechtsanwälte abgemahnt werden. Nach der Rechtsprechung müssen die Kosten für die Ermittlungen nicht von den Abgemahnten getragen werden.


Verteidigung gegen Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte

Nach unserer langjährigen Erfahrung mit Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte lohnt es sich, diese Abmahnungen genau zu prüfen bzw. von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen, und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen!


Außergerichtliche Anspruchsabwehr

Für die meisten von uns vertreten Mandantinnen und Mandaten konnten wir die geltend gemachten Ersatzansprüche vollständig abwehren, und zwar ohne gerichtliche Verfahren!

Hier ist es wichtig, auf eine genaue Formulierung der strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (wenn eine solche zur Streitvermeidung abgegeben werden soll) zu achten, sodass diese einerseits die sog Wiederholungsgefahr rechtssicher ausräumt und den Rechteinhaber klaglos stellt. 

Andererseits muss die Unterlassungsverpflichtungserklärung möglichst eng gefasst werden, um Folgerisiken (Vertragsstrafe!) zu reduzieren! Zudem sollte insb. von Unternehmen und Kaufleuten keine fixe Vertragsstrafe versprochen werden! 

Denken Sie dabei daran, dass ein strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung, die mit einer empfindlichen  Vertragsstrafe versehen sein muss, Sie sehr lange bindet. Bei Wiederholungsverstößen – auch wenn diese nur "kerngleiche" (ähnliche) Rechtsverstöße betreffen! – schulden Sie die Zahlung der Vertragsstrafe direkt an den Rechteinhaber. Dadurch besteht ein hoher Anreiz, systematisch nach Wiederholungsverstößen zu suchen.


Abwehr von Klagen

Sofern Rasch Rechtsanwälte in seltene Einzelfällen doch eine Klage gegen eine unsere Mandantinnen oder Mandaten eingereicht haben, konnten wir diese Verfahren überwiegend gewinnen. U.a stellen die Gerichte strenge Anforderungen an den lückenlosen Nachweis der Rechteinhaberschaft über die  gesamte Rechtekette.

Ähnlich Abmahnungen haben sich auch schon als rechtsmissbräuchlich und damit als "nicht berechtigt" i.S.v. § 97a Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 4 UrhG erwiesen (BGH, Urt. v. 28.05.2020, Az. I ZR 129/19). Entsprechend wurde die Klage auf Ersatz der Kosten für die Abmahnung gerichtete Klage der klagende Kanzlei vollumfänglich abgewiesen.



Aufwendungs- und Schadensersatz

Als Schadensersatz ist ggf. nur eine geringe Stücklizenz geschuldet, vgl. z.B. LG Hamburg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 310 O 146/18.

Kosten für die Ermittlung der angeblichen Rechtsverletzung durch Ermittlungsformen wie die promedia GmbH (Geschäftsführer RA Clemens Rasch) sind i.d.R. ebenfalls nicht geschuldet, und wurden von den Gerichten bereits in mehreren Verfahren zurückgewiesen.

Auch in Bezug auf die geltend gemachte Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) und Schadensersatzforderungen lohnt ein genauer Blick. Insbesondere ist die außergerichtliche Inanspruchnahme mehrerer Schädiger nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebührenrechtlich i.d.R. als eine Angelegenheit anzusehen, sodass i.d.R. nur ein Bruchteil der regelmäßig eingeforderten Gebühren erstattet werden muss (Urteil BGH – Der Novembermann).

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und übernehmen Ihre Verteidigung gegen entsprechende Abmahnungen und sonstige Angriffe!

Kolleginnen und Kollegen stehen wir gerne zum Austausch zur Verfügung, insb. im Hinblick auf die 'Der Novembermann'-Rechtsprechung des BGH)!

Wer wir sind

Wir sind seit über 15 Jahren bundesweit als Rechtsanwälte  mit Schwerpunkt im Bereich Urheberrecht und Medienrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht (eCommerce, Marketing) tätig. 

The Legal 500 empfiehlt und als eine "Führende Kanzlei für Urheberrechtliche Streitigkeiten" (The Legal 500 Deutschland/EMEA 2022, 2023).

Laut Handelsblatt (Best Lawyers) gehören wir zu "Deutschlands Besten Anwälte" für Intellectual Property / Gewerblichen Rechtsschutz (Handelsblatt/Best Lawyers 2022 und 2023)!

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Urheberrecht und Medienrecht, Markenrecht und für den Bereich des eCommerce & Marketing (Wettbewerbsrecht) bieten wir u.a. folgende Leistungen an:

  • Abwehr von Abmahnungen, Take-Downs (insb. Amazon Marketplace, ebay, kleinanzeigen.de), Account-Sperrungen, einstweiligen Gerichts-Verfügungen, Unterlassungs- und Schadensersatzklagen und Grenzbeschlagnahmen, z.B. bei Vorwurf des Grauimports/Parallelimports, Counterfeits/Produktpiraterie, Bootleg (nicht lizenzierte Aufnahmen), Verletzung von Markenrechten, Wettbewerbsbehinderung, Nachahmung/Rufausbeutung etc. 
  • Rechteklärung und Lizenzierung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten z.B. für Werbekampagnen und Unternehmenskommunikation, Multimediaprojekte, Filmprojekte, Softwarentwicklung; Verhandlung und Erstellung entsprechender Lizenzverträge/Nutzungsverträge
  • Wettbewerbsrechtliche Beratung (Marketing, eCommerce), Erstellung von AGB, Widerrufsrechtsbelehrungen und Verbraucherinformationen, Impressum etc.
  • Beratung und Unterstützung im Bereich Datenschutz/DSGVO (Compliance, inbs. bei "Datenpannen"/Datenschutzvorfällen
  • Verhandlung und Erstellung urheberrechtlicher Werk- und Lizenzverträge und Aufträgen, z.B. in den Bereichen IT/Softwareentwicklung, Film/Video, Fotografie und Design
  • Umfassende Beratung und Vertretung von Online-Händlern/eCommerce, Werbeagenturen, Sozial-Media-Agenturen und von einigen der führenden Influencer im deutschsprachigen Raum zu allen Fragen des Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrecht (Marketing, Kommunikation) und des Datenschutzes (DSGVO)
  • Beratung und Vertretung von IT-Herstellern, Importeuren, Händlern von Geräten und Speichermedien (z.B. PC, Tablets, Mobiltelefone) und von Anbietern von Cloud-Diensten zu den Urheberrechtsabgaben (Forderungen der  ZPÜ)
Foto(s): unsplash

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