Abmahnungen von Schulenberg & Schenk für die MIG Film, Planet Media und MFA Filmdistibution

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Filesharing: dreifach abgemahnt von Schulenberg & Schenk

Aktuell verteidigt unsere Kanzlei einen Mandanten, der in nahen zeitlichen Abstand drei Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk bekommen hat. In den Abmahnungen vertreten Schulenberg & Schenk die MIG Film GmbH, die Planet Media Home Entertainment und die MFA Filmdistribution.

Mithilfe von sog. Filesharing-Netzwerken (Internettauschbörsen) soll der Betroffene die Filme „Memorial Day", „The Paperboy" und „New World" heruntergeladen haben, Gegenstand der Abmahnungen ist daher die angebliche Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke durch illegale Vervielfältigung und Verbreitung.

Schulenberg & Schenk fordern von dem Betroffenen in jeder Abmahnung die Zahlung einer Kostenpauschale, um die Angelegenheit beizulegen. Hinzu kommt die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Aus allen drei Abmahnungen ergeben sich für den Betroffenen demnach folgende Forderungen:

-          Zahlung der Kostenpauschalen von jeweils 850€, 1298€ und 1298€

-          Abgabe der eingeforderten Unterlassungserklärungen

Der Betroffene wird folglich insgesamt zur Zahlung von 3446€ aufgefordert. Schulenberg & Schenk werden ihren Mandanten gerichtliche Schritte anraten, wenn die Frist ergebnislos verläuft.

Filesharing-Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Rechtsanwälte am Kreuztor: Erfahrung und Kompetenz

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren tausendfach Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Profitieren Sie von unserer Expertise und wenden Sie sich an die Rechtsanwälte am Kreuztor. Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, schicken Sie uns diesbezüglich einfach eine E-Mail oder ein Fax.

Wir bieten unseren Mandanten:

-          kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-          Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-          falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt,  bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.


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