Abmahnung/RA Daniel Sebastian - Bravo Hits Vol. 81/WeSaveYourCopyrights-Kontor Top of the Clubs Vol. 58

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Immer wieder werden einzelne Songs aus den Top 100 Single Charts oder sog. Samplern (Bravo Hits, Kontor Top of the Clubs u. ä.) abgemahnt. Der sog. Chart-Container bzw. digitale Datei beinhaltet dabei sämtliche Musikstücke der jeweiligen aktuellen Top 100 Charts bzw. des jeweiligen Samplers.

Aktuell wird von Rechtsanwalt Daniel Sebastian u. a. ein Rechtsverstoße an dem Sampler Bravo Hits Vol. 81 abgemahnt. Auftraggeber ist die DigiRights Adminstration GmbH. Durch das Zurverfügungstellen des Samplers Bravo Hits Vol. 81 rügt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Adminstration GmbH urheberrechtliche Verstöße an folgenden werken.

  • Le Kid - We Are Young
  • Wankelmut & Emma Louise - My Head is A Jungle
  • Armin Van Buuren Feat. Trevor Guthrie - this is What it Feels Like
  • Lisa Aberer - I Will Dance

Weiter verschickt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Adminstration GmbH Abmahnungen bzgl. einer Rechtsverletzung an einem sog. Chartcontainer. Der Dateiname wird dabei wie folgt genannt: German TOP 100 Single Charts. Auf dieser Datei sollen sich folgende Werke befinden, an welchen die DigiRights Adminstration GmbH Inhaberin ausschließlicher Verwertungsrechte ist.

  • Pulcino Pio - Das Kleine Kuecken Piept
  • DJ Antoine - Bella Vita
  • Wankelmut & Emma Louise - My Head is A Jungle
  • Le Kid - We Are Young
  • Duke Dumont - Need U 100%

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag Ihrer Auftraggeber, der Zooland Music GmbH, ebenfalls Verstöße an einem sog. Musik-Sampler ab.

Die Rechtsanwälte der von WeSaveYourCopyrights rügen den Upload an dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 58. Hierdurch soll eine Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme Glorious (Cascada) erfolgt sein, welche sich auf dem Sampler Kontor Top of the Clubs Vol. 58 befindet.

In der jeweiligen Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe den Chart-Container bzw. den Sampler mit allen Songs über ein Filesharingprogramm illegal zum Upload angeboten. Die jeweilige Abmahnkanzlei fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz.

Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus den Top 100 Single Charts oder einem Musiksampler liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnung, die in der Summe einen Abmahnbetrag von mehreren tausend Euro darstellen können. Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist unwahrscheinlich. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt. Nach unseren Erfahrungen sind 4-13 Abmahnungen unterschiedlicher Abmahnkanzleien und Rechtsinhaber aufgrund derselben Rechtsverletzung eines Chart-Containers durchaus realistisch. Auch bei dieser Anzahl von Abmahnungen ist die Summe der Abmahnbeträge, die von den Kanzleien gefordert wird, als existenzbedrohend einzuschätzen.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die jeweilige Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an. (auch am Wochenende erreichbar).

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

E-Mail: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

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