Abo der Flirtcafe Online GmbH+Mahnung der Kanzlei Auer Witte Thiel – Vertrag kündigen+anfechten

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Vorsicht Abo: Rechtsanwälte Auer Witte Thiel mahnen im Auftrag der Flirtcafe Online GmbH 

Uns liegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München im Auftrag der Flirtcafe GmbH zur Prüfung vor. Die Flirtcafe GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein betreibt unter flirtcafe.de eine Dating-Plattform. 

Wie gerät man in ein ungewolltes Abo?

Die erstmalige Anmeldung auf der Plattform ist für gewöhnlich kostenlos. Für diverse Angebote (Nachrichtendienst etc.) muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Dazu bietet die Flirtcafe GmbH ein Testabo für 10 Tage für nur 1,99 Euro an. 

Vielen Nutzern ist jedoch nicht bewusst, dass sich dieses günstige Testabo ohne rechtzeitige Kündigung automatisch zu einem weitaus höheren Preis verlängert.

Dazu heißt es in den AGBs auszugsweise:

„Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 10 Tagen und kann jederzeit mit dreitägiger Frist zum Ablauf gekündigt werden. Es verlängert sich um 6 Monate zum Preis von 19 Euro wöchentlich inklusive Mehrwertsteuer, wenn es innerhalb dieser Frist nicht gekündigt wird.“

Nach Ablauf der 10 Tagen ist man ohne rechtzeitige Kündigung somit in einem 6-Monatsabo, für welches eine horrende Rechnung gestellt werden wird.

Betroffene berichten uns, dass ihre Kündigungen teilweise nicht akzeptiert und sie weiterhin zur Zahlung aufgefordert worden seien. 

Werden die von der Flirtcafe GmbH geforderten Beträge nicht gezahlt, so erhält man Post eines Inkasso-Unternehmens oder sogar von den Rechtsanwälten Auer Witte Thiel, welche zur Zahlung auffordern und zusätzlich Anwaltsgebühren geltend machen. Ein Verweis auf die SCHUFA erhöht dabei den Zahlungsdruck auf die Abgemahnten oftmals nicht unerheblich.

Was sollten Betroffene tun?

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft. 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abovertrags geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die kostenpflichtige Verlängerung des Testabos nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Ignorieren Sie jedoch die Forderung keinesfalls, da dann weitere gerichtliche Schritte drohen könnten. Zudem sollte Ihnen bewusst sein, dass die GmbH weiterhin einen Abo-Vertrag behauptet und somit immer mehr Nutzungsgebühren anfallen, umso länger Sie zuwarten. 

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Aboverträge verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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