Abo + Fake Chat Profile: Verträge mit Rhydoo GmbH anfechten/kündigen

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Vorsicht vor teuren Aboverträgen bzw. teuren Chats mit Fake-Profilen nach Besuch von Plattformen der Rhydoo GmbH aus der Schweiz wie Lovento.de, TreffScout24.net, lovedua.de oder FlirtPlan.de.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Welche Masche steckt dahinter?

Die erstmalige Anmeldung auf derartigen Dating-Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos. Um jedoch die wesentlichen Funktionen der Plattform nutzen zu können (z. B. Kontaktaufnahme) bedarf es des Abschlusses einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft, wobei die Preise je nach Länge der Mitgliedschaft variieren. 

Auf der Registrierungsseite ist von der Gebührenpflichtigkeit meist überhaupt nichts zu lesen und es wird mit einer kostenlosen Anmeldung geworben. Bei FlirtPlan.de heißt es dazu u.a. auf der Startseite:

„Jetzt kostenlos registrieren! Anmeldung garantiert kostenlos.“

Die Plattformen sind dabei sehr modern und ansprechend aufgebaut, werben mit einer großen Mitgliederzahl und eine gewisse Seriosität wird dadurch erzeugt, dass mit Slogans wie „Bekannt aus beliebten Sendern im TV“ geworben wird.

Selbst in den AGB von lovento.de, FlirtPlan.de oder Treffscourt24.net sucht man vergeblich nach Angaben zu der Gebührenpflichtigkeit der Dienste. Da die AGB jeweils als Bild angezeigt werden, ist zudem das Suchen nach Schlagworten, wie „Kosten“ „Kündigung“ unmöglich. Erst in den FAQ erfährt man, dass man für die wesentlichen Dienste mit „Coins“ bezahlen muss.

Hinzukommt, dass die Plattformen oftmals mit Fake-Profilen arbeiten, die meist als solches nicht gekennzeichnet sind. Dadurch soll die Aktivität der Nutzer erhöht und insbesondere die Bereitschaft zum Abschluss kostenpflichtiger Dienste/Bezahl-Chats erhöht werden, womit die Kosten für Betroffene immer weiter steigen.

Dazu heißt es in den AGB von FlirtPlan z.B.:

„Bei flirtplan.de handelt es sich um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Daher verbergen sich nicht hinter allen Profilen reale Personen. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei sämtlichen weiblichen Profilen um fiktive Profile handelt, die von Moderatoren betrieben werden.“

Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR - StRG F/Panorama die Reporter:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html


Betroffene berichten uns, dass sie direkt nach der Anmeldung (erotisch) angechattet worden seien. Der User kann allerdings nicht einfach so antworten, denn dazu muss er ein Profil mit "Coins" aufladen. Hier kann es richtig teuer werden!


Unser Rat an Betroffene

Begleichen Sie die Forderung keinesfalls ungeprüft bzw. lassen Sie umgehend eine Rückbuchung bereits eingezogener Beträge prüfen. 

Auch die Auszahlung von "Coins" Guthaben sollte geprüft werden.

Ihre Verteidigungschancen stehen gut! 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung könnte unrechtmäßig geltend gemacht werden. Ursache ist häufig, dass die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (oder die Verlängerung eines Test-Abos) nicht ausreichend ausgewiesen oder eine Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Reagieren Sie schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich verteidigen bzw. die Verträge kurzfristig anfechten.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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