Abo: FremdgehenClub.com der Flirt&Date Ltd. bzw. Lagneia Ltd. – Mahnung von Culpa Inkasso GmbH Cash Collect
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Zahlreiche Betroffene haben sich bereits wegen unbewusst abgeschlossener Abo-Verträge nach Besuch der Sex Dating Plattform FremdgehenClub.com an uns gewandt. Betrieben wird die Plattform von der Lagneia Ltd. (Sitz in London) bzw. der Flirt&Date Ltd (Sitz in Manchester).
Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:
Wie gerät man in ein (ungewolltes) Abo?
Die Plattform bietet eine 14-tägige Probemitgliedschaft. Kündigt man diese nicht rechtzeitig, so gerät man automatisch in eine Premiummitgliedschaft und es drohen Kosten i.H.v. 358,90 Euro.
In den AGB heißt es dazu:
„Flirt&Date Ltd. bietet dem User neben den 14 tägigen kostenlosen Diensten eine nach dem 14 Tag nach Anmeldung beginnenden kostenpflichtige Dienste (Premium Mitgliedschaft) an. Mit Inanspruchnahme dieser Dienste geht der User ein weiteres, von dem kostenlosen Vertragsverhältnis getrenntes Vertragsverhältnis ein.“
Manche Betroffene erfahren von dem Abo erst durch entsprechende Abbuchungen bzw. Rechnungen. Andere Betroffene berichten uns, dass Kündigungen nicht akzeptiert worden seien und weitere Beträge gefordert werden.
Werden die geforderten Beträge nicht gezahlt bzw. zurückgebucht, so folgt eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH, welche uns bereits für diverse Abmahnungen unterschiedlicher Dating-Plattformbetreiber bekannt ist.
Neben den Abogebühren werden nun auch Mahngebühren gefordert.
Unsere Einschätzung
Zu prüfen ist, ob Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden sind und die Forderung dann unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht.
Dubios erscheint vorliegend bereits, dass im Impressum der Seite fremdgehenclub.com die Lagneia Ltd. (Sitz in London) genannt ist. Klickt man auf „Anmelden und direkt zum F... werden!“, gelangt man auf der nächsten Seite zu einer Anmeldemaske und nunmehr weist das Impressum die Flirt&Date Ltd. (Sitz in Manchester) als Betreiber aus.
In das ungewollte Abos tappt man zumeist, wenn die Gebührenpflichtigkeit der Plattform (und die Verlängerung des Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.
Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.
Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen, denn wir greifen die Forderungen mit juristischer Argumentation an und führen hier eine rückwirkende Anfechtung für Sie durch!
Wir helfen Ihnen!
Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung per E-Mail:
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
oder nutzen Sie hierzu direkt unser spezielles Kontaktformular:
https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-abo/
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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