Abovertrag: A&M Marketing UG verschickt Rechnung nach Werbe-Anruf für Google Werbung "Auffindungsvertrag"

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Welche Masche steckt dahinter?

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten zunächst Werbeanrufe und sehen sich plötzlich hohen Rechnungen für ein ungewolltes Werbe-Abo der A&M Marketing UG aus Neuburg an der Donau ausgesetzt.

 

Wie gerät man in ein ungewolltes Abo?

Betroffene berichten uns, dass sie teilweise davon ausgegangen seien mit einem Mitarbeiter bzw. Kooperationspartner von google zu telefonieren. Es ginge um eine Werbeanzeige/ Google Werbung. 

Das Telefonat wird dabei mitgeschnitten. 

Hier sollte Ihnen bewusst sein, dass Tonbandmitschnitte zu Beweiszwecken beispielsweise eines etwaigen Vertragsschlusses genutzt werden können. So könnte ein geäußertes „Ja“ als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden.

 

Nach dem Anruf erhalten Betroffene eine Rechnung der Firma, beispielsweise über einen Google „Auffindungsvertrag“. Erst hier wird Betroffenen teilweise bewusst, dass sie angeblich einen neuen Vertrag geschlossen haben. Die Rechnungen  belaufen sich beispielsweise auf 694,84 Euro (!). 

Und Vorsicht: Dabei handelt es sich um einen Abo-Vertrag, sprich die Firma wird immer weitere Rechnungen stellen, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

 

Was sollten Betroffene tun?

Zahlen Sie nicht vorschnell.

Sie sollten anwaltlichen Rat einholen. Wenn Sie nicht tätig werden, drohen immer neue Rechnungen, Abmahnkosten bis hin zu gerichtlichen Schritten. 

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich von diesem (vermeintlichen) Vertrag lösen können und nehmen alle erforderlichen Schritte für Sie vor. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Oktober 2020



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