Werbe-Anruf Cold-Call bspw. von 030407074408 oder 040756748009 erhalten? Was ist nun zu tun...

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie einen Werbeanruf - beispielsweise von der Nummer 030407074408* oder 040756748009* - ohne vorherige Einwilligung insbesondere von einer der nachfolgenden Telefonnummern erhalten? Dann lesen Sie hier weiter.

Manche Anbieter oder Call-Center und Vertriebsfirmen bewerben Verbrauchern am Telefon Energielieferverträge oder anderweitige Verträge unter, obwohl die Betroffenen eine Einwilligung für einen solchen Werbeanruf nicht gegeben haben und gegebenenfalls einen solchen Vertrag eigentlich gar nicht abschließen wollten.

Betroffene können sich aber unter Umständen sehr effektiv wehren und dagegen vorgehen.

Einen solchen Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen ist Verbrauchern gegenüber grundsätzlich unzulässig und rechtswidrig. Man bezeichnet solche Anrufe auch als „Cold-Call“.

Derartige „Cold-Calls“ stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 20 Abs. 2 UWG mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 300.000,00 Euro geahndet werden können.

Dem betroffenen Verbraucher steht zudem nach §§ 1004, 823 BGB ein Unterlassungsanspruch zu. Er kann den Anrufer dazu auffordern (lassen), sich zu verpflichten, es zu unterlassen, künftig erneut einen solchen Werbeanruf durchzuführen und bei Verstoß hiergegen an den betroffenen Verbraucher eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5.000,- Euro zu zahlen.

Ferner kann der betroffene Verbraucher eine umfassende Auskunft, insbesondere nach Art. 15 DSGVO über die vom Anrufer verarbeiteten, personenbezogenen Daten des Verbrauchers verlangen. Dies erscheint nicht selten sehr wichtig, da unserer Ansicht nach zum einen ergründet werden sollte, woher der Anrufer diese Daten des Betroffenen hat und zum anderen auch ermittelt werden sollte, welche konkreten Daten der Anrufer von dem Betroffen hat.

Weiterhin kommt ein Schadensersatzanspruch der Verbraucher gegen den Anrufer nach Art., 82 DSGVO in Betracht. Dies muss im Einzelfallgeprüft werden. Sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen erachten wir im Einzelfall mitunter einen Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu 1.000,- Euro als angemessen.

Sofern auch Sie betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne.

Zunächst gilt es, den Vorfall möglichst genau zu dokumentieren:

  1. Notieren Sie sich, wann genau (Datum und möglichst Uhrzeit) der Anruf erfolgte.
  2. Notieren Sie sich zudem, wer angerufen hat: wie hat sich die anrufende Person vorgestellt und für welche Firma bzw. in welchem Auftrag hat diese Person angerufen (also Name des Anrufers und Name der Firma des Anrufers und ggf. abweichende Firma, in deren Name ein Vertrag vermittelt wurde).
  3. Machen Sei ein Foto von Ihrer Anruferliste im Telefon-Display, auf dem die Anrufer-Nummer ersichtlich ist.
  4. War eine weitere Person zugegen bei Annahme des Anrufes und Führung des Gespräches und kann diese den Anruf bestätigen, so notieren Sie sich die Angaben des potenziellen Zeugen.
  5. Erstellen Sie möglichst ein kurzes Gesprächsprotokoll: also worüber haben Sie genau mit dem Anrufer gesprochen.


Wir helfen Ihnen!

Sofern Sie hierbei Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne – auch in direkter Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – zur Seite.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner hierzu jederzeit zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

hilfe@e-commerce-kanzlei.de


Oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt/#formular

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


*) Diese Telefonnummer wurden den uns vorliegenden Sachverhaltsangaben der Betroffenen nach bereits für derartige Werbeanrufe ohne Werbeeinwilligung verwendet.

Stand der Bearbeitung: 03.02.2024


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