Abwehr der Abofalle CEOTECC und der ETI experts GmbH - So geht´s

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Unter dem Namen CEOTECC gibt es eine weitere Vertragsfalle, die es auf Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine abgesehen hat. Dahinter steckt wieder einmal Herr Alexander Peters, welcher bereits zuvor mit vergleichbaren Abofallen aufgefallen ist, wie z.B. deal UP / Clever-gefunden oder das abvz der Peters Online Verlag GmbH. CEOTECC ist unter der Domain allgemeine-seoauskunft.com zu erreichen. 

Sind auch Sie von Rechnungen oder Mahnungen seitens CEOTECC oder deren Inkassounternehmen ETI experts betroffen und haben Interesse an einer Abwehr der Forderung, dann lesen Sie einfach weiter.

Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den allermeisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen von Branchenbuchfirmen wie CEOTECC nicht gezahlt werden müssen.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler, sonstige Unternehmen und Vereine, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass die Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen, falls Sie Opfer einer solchen Masche geworden sind.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen von CEOTECC und ETI experts betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer Anwaltshotline 0511-54543874 oder 0800-1010366


Der Anruf von CEOTECC


Die Vorgehensweise des Herrn Alexander Peters folgt auch bei ceotecc dem üblichen Muster der Anrufmasche. Wir haben dies bereits in unserem Artikel zur Abofalle Teledeal Media beschrieben.

Da der Angerufene vor dem Anruf noch nie etwas mit ceotecc oder Herrn Peters zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen.


Die Forderung von CEOTECC 


Kurze Zeit nach dem Anruf erhält der Angerufene eine Rechnung von ceotecc. In den uns vorliegenden Fällen lauten die Rechnungen von ceotecc mal auf 2.856 Euro, mal auf 3.570 oder sogar auf 5.950 Euro. Zumeist ist der Ausgangsbetrag sogar noch höher auf der Rechnung angegeben. Durch erhebliche Rabatte kommt man am Ende dann jedoch auf die vorgenannten Beträge. Voll das Schnäppchen also!? Wohl eher nicht. Meist ist die Gegenleistung, welche ceotecc erbringen will, für den Betroffenen nutzlos. Wir haben noch keinen Fall erlebt, in dem der Angerufene die Leistung wirklich haben wollte. Zum Vertragsschluss kommt es nach unseren Erfahrungen stets nur aufgrund des beim Angerufenen provozierten Irrtums.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Für ceotecc tritt als Inkassounternehmen bereits nach kurzer Zeit stets die ETI experts GmbH auf. Durch die Inkassokosten wird die Forderung gleich einmal höher und erscheint somit noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese zumeist abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr zeitnah in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen sollte. 


Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

  • eine Nachricht über das unten stehende Kontaktfeld
  • per Telefon unter 0511 54543874 oder 0800 1010366 
  • per eMail an Kanzlei@LFLEGAL.de

Wir kümmern uns um den Rest.


Foto(s): Henning Lüdecke


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