Abwehr der Vertragsfalle "STANDORT ANZEIGE" der TELEDEAL Media

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Abwehr einer Rechnung von Teledeal Media

Teledeal Media, bzw. deren Online-Portal "STANDORT ANZEIGE", ist eine weitere Vertragsfalle für Online-Branchenbuch Einträge. Der Firmensitz befindet sich an der Adresse Hinter dem Schinken 14, 46446 Emmerich am Rhein. Emmerich am Rhein ist kein unbekannter Ort, was Branchenbuch-Vertragsfallen anbelangt. Dort ist auch die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ansässig, welche die mit "STANDORT ANZEIGE" nahezu identische Vertragsfalle "Firmenauskunft24" (früher "dbvz") betreibt.

Wie bei Firmenauskunft24 wird auch von Teledeal Media ein Eintrag in einem nur über das Internet abrufbaren Branchenverzeichnis vertrieben. Dieses findet sich unter den Internet-Adressen www.standortanzeige.de und www.standortanzeige.com.

Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: Rechtlich lässt sich gegen derartige Verträge in den allermeisten Fällen etwas unternehmen. Dies führt in der Regel dazu, dass die Forderungen der Branchenbuchfirmen, wie der Teledeal Media, nicht gezahlt werden müssen.

Unsere Kanzlei vertritt bereits seit Jahren Gewerbetreibende, Freiberufler, sonstige Unternehmen und Vereine, welche in Vertragsfallen geraten sind. Bislang haben wir stets erreicht, dass die Abofallenbetreiber ihre Forderungen gegen unsere Mandanten nicht durchsetzen konnten. Auch Ihnen können wir weiterhelfen, falls Sie Opfer einer solchen Masche geworden sind.

Wir bieten allen Personen, die von Rechnungen oder dem Mahnwesen von Teledeal Media betroffen sind, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung. Sie erreichen unsere Anwälte stets persönlich unter unserer Anwaltshotline 0511-54543874 oder 0800-1010366


Wie funktioniert eigentlich Teledeal Media?

Das Ganze beginnt zunächst recht harmlos mit einem Anruf von Teledeal Media.

Die Vorgehensweise der Abzocker folgt bei Teledeal Media dem üblichen Muster der Anrufmasche.

Hierbei werden die Betroffenen während der Arbeitszeit telefonisch kontaktiert und sofort in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer kommt mit einer Geschichte daher, welche zwar nicht der Wahrheit entspricht, für den Angerufenen aber ein erhebliches Verwechslungspotential besitzt. So schilderten uns Mandanten, der Anrufer habe behauptet man sei Google-Partner und würde das Deutschland Geschäft betreuen. Wen der Angerufene die Leistungen nicht in Anspruch nimmt, würde er sein Ranking bei Google verlieren oder seine Internetseite bei Google gleich gar nicht mehr gefunden werden können. Ein anderer Mandant berichtete davon, dass der Anrufer behauptete es bestünde bereits ein Vertrag, welchen man wohl nicht gekündigt hätte und der sich nun verlängert hätte. Der Angerufene glaubt in der Folge, der Anruf käme von einem seriösen Unternehmen, mit dem er ggf. schon zuvor zu tun hatte oder tatsächlich in einer vertraglichen Beziehung stünde. In Wirklichkeit existiert natürlich kein solcher Vertrag. Der Betroffene ist aber vom Anruf derart überrumpelt, dass er den Angaben des Anrufers Glauben schenkt und das Gespräch mitmacht.

Sodann wird der Angerufene dazu gebracht, eine Tonaufzeichnung mitzumachen. Er bekommt nun einige Fragen gestellt, welche er mit „ja“ beantworten soll. Die Fragen werden derart formuliert, dass sie auf einen Vertragsschluss mit Teledeal Media abzielen. Dem Angerufenen fällt dies meist nicht auf, weil er aufgrund des Vorgesprächs glaubt, mit einem seriösen Gegenüber zu sprechen.

Da der Angerufene vor dem Anruf noch nie etwas mit Teledeal Media, deren Inhaber, Herrn Toru, oder dem Portal "Standort Anzeige" zu tun hatte, handelt es sich bei dem Anruf um einen (getarnten) Werbeanruf. Es liegt ein Fall von rechtswidriger Kaltakquise vor. Hieraus ergeben sich gewisse Gegenansprüche, welche wir bei der Vertretung unserer Mandanten ebenfalls nutzen. 

Es folgt die Rechnung von Teledeal Media.

Kurze Zeit nach dem Anruf erhält der Angerufene eine Rechnung von Standort Anzeige / Teledeal Media. Die Höhe fällt dabei unterschiedlich aus. In den uns vorliegenden Fällen lag sie bislang immer irgendwo zwischen 800 Euro und 3.300 Euro.

Die Forderungen werden von Firmen, welche sich der Telefonmasche bedienen, mit Nachdruck und auch unter Zuhilfenahme von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien verfolgt. Hierdurch werden die Forderungen höher und erscheinen noch bedrohlicher.

Durch eine geeignete juristische Verteidigung gegen solche Forderungen können diese für den Mandanten abgewehrt werden. Wichtig ist dabei aber, die Abwehr rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Für die möglichen Abwehrrechte laufen nämlich Fristen, welche man nicht versäumen darf.


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Wir kümmern uns um den Rest.


Foto(s): Henning Lüdecke


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