Abzocke mit Faksimiles - Vertrag Rückabwickeln

  • 2 Minuten Lesezeit

So funktioniert die Masche
Das Faksimile ist die originalgetreue Wiedergabe einer Handschrift bzw. eines Buches. Eine originalgetreue Wiedergabe verlangt, dass alle sichtbaren Charakteristika des Originals –Farben, Gold, Silber sowie Altersspuren oder Unregelmäßigkeiten– auch im Faksimile sichtbar sind. Diese Anforderungen erfüllt das von Ihnen erworbene Buch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Die zumeist verkauften Bücher bei Haustürgeschäften sind tatsächlich „Ramsch“ und nicht das Papier Wert, auf dem sie gedruckt wurden.
Laut Medienangaben sind derzeit ca. 40 Firmen am Markt, die sich auf die Abzocke von ahnungslosen -meist älteren- Menschen spezialisiert haben. Die Verkaufsmasche mit den billigst gefertigten Faksimiles, die zu horrenden Preisen -in der Regel nicht unter 5.000 €- verkauft werden, ist meist sehr ähnlich gelagert. Besonderst häufig trifft es ehemalige Kunden des Bertelmannkonzerns, die schon früher hochwertige Bücher bestellt haben. Es wird vermutet, dass Listen mit den Kundendaten entwendet worden sind. Dies erleichtert den Verkäufern dann erheblich ihre Arbeit, da diese Kenntnis darüber haben, wer Interesse an teuren Büchern haben könnte. Während des Haustürgeschäfts gaukeln die Verkäufer den arglosen Käufern einen hohen Wert des zu erwerbenden Faksimile und eine gute Wertanlage vor. Angeblich soll der Wert der Faksimiles sich noch erheblich steigern. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, die hier verkauften Faksimiles sind nahezu wertlos, da diese keine originalgetreuen Nachbildungen sind.
Besonders perfide, Käufer die sich die Faksimiles eigentlich nicht leisten können wird ein Kredit zur Finanzierung vermittelt. Der Schaden am Endkunden wird auf ca. 250 Millionen Euro geschätzt.

>>Kostenfreie und unverbindliche Erstberatung sichern<<


Rechtliche Möglichkeiten
Soweit sich herausstellt, dass es sich -wie in jedem von uns bisher geprüften Fall- nicht um eine originalgetreue Nachbildung handelt, sondern um eine billige Nachahmung, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Denn es besteht dann ein krasses Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert des Buches und dem Verkaufspreis

Darüber hinaus haben wir in diversen Kaufverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen entdecken können. Eine rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung ist bei einem Haustürgeschäft verkäuferseits jedoch zwingend zu verwenden. Soweit diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrags auch ohne den Nachweis des geringen Wertes erfolgen.

Die Rückabwicklung kann Laienhaft so ausgedrückt werden: Buch zurück gegen Geld zurück. Sie sollten unbedingt eine fachkundige Prüfung Ihres Vertrags durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte vornehmen lassen. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihres Vertrags an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sascha Schiller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten