Wegweisendes Urteil für Anleger im UDI-Anlageskandal vor dem OLG Dresden

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Wegweisendes Urteil für Anleger - Unser Erfolg im Fall der UDI-Gruppe

In einem bahnbrechenden Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden ein entscheidendes Zeichen für den Anlegerschutz gesetzt. Dank der Expertise und Hartnäckigkeit unserer Kanzlei konnte ein wesentlicher Sieg für die Anleger der UDI-Gruppe erzielt werden.

Anleger der UDI-Gruppe wurden systematisch über das hohe Risiko ihrer Geldanlagen im Dunkeln gelassen. Ihnen wurde eine feste Verzinsung versprochen, während das tatsächliche Risiko in Hochglanzprospekten geschickt verschleiert wurde. Statt sicherer Festzinsdarlehen wurden den Anlegern hochriskante Nachrangdarlehen verkauft, was bei einer Insolvenz zu erheblichen Nachteilen führt.

Das OLG Dresden hat in seinem Urteil klar Stellung bezogen und den ehemaligen Geschäftsführer der UDI-Gruppe, Herrn Hans-Georg Hetz, wegen Irreführung und systematischer Täuschung zu Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil spiegelt die konsequente Linie der Rechtsprechung des BGH wider und wurde ohne die Möglichkeit einer Revision gefällt.

Dieses Urteil ebnet den Weg für andere geschädigte Anleger der UDI-Gruppe, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dank unserer anwaltlichen Vertretung besteht nun berechtigte Hoffnung, dass die betroffenen Anleger ihr investiertes Geld zurückerhalten.

Unter der Leitung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Gloistein hat unsere Kanzlei eine Schlüsselrolle in diesem wichtigen Verfahren gespielt. Unsere juristische Expertise und unser Engagement für den Anlegerschutz haben maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen.

Für die UDI-Gruppe und deren Anleger stellt dieses Urteil einen Wendepunkt dar. Es unterstreicht die Bedeutung transparenter und ehrlicher Informationspolitik im Finanzsektor. Als Kanzlei sind wir stolz darauf, unseren Beitrag zur Stärkung des Anlegerschutzes geleistet zu haben und stehen weiterhin als engagierte Vertreter der Rechte von Anlegern zur Verfügung.

Sollten Sie als Anleger von ähnlichen Fällen betroffen sein oder juristische Beratung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

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