Achtung! Abmahnungen durch Waldorf Frommer für den Film „Ein ganzes halbes Jahr“

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt was ab?

Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat Waldorf Frommer beauftragt, begangene Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Im vorliegenden Fall geht es um den Film „Ein ganzes halbes Jahr“. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film in einer Internettauschbörse anderen zugänglich gemacht zu haben, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

2. Was verlangen die Abmahner?

Konkret wollen die Anwälte von Waldorf Frommer, dass

  • die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben und abgegeben wird,
  • und die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 € gezahlt werden.

Bitte machen Sie nichts dergleichen!

3. Abmahnung erhalten? Wie reagiert man richtig?

Auch wenn es einfach klingt, aber versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Denn genau dieses Ziel verfolgen die Abmahner mit dem unverständlichen Juristendeutsch und den extrem kurzen Fristen in ihren Abmahnschreiben.

Sobald Sie eine Abmahnung erhalten haben, empfiehlt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt. Nicht in jedem Fall ist die Abmahnung gerechtfertigt – sie kann dann kurz schriftlich als ungerechtfertigt zurückgewiesen werden.

Aber auch für den Fall, dass Sie berechtigterweise eine Abmahnung erhalten haben, ist ein Rechtsbeistand hilfreich. Oft bieten sich noch Handlungsalternativen, die dazu führen können, dass der Abgemahnte mit einer deutlich geringeren Zahlung davonkommt. Gern sind wir Ihnen dabei als spezialisierte Kanzlei behilflich.

Denn unser oberstes Ziel lautet: kein Geld für die Abmahner!

Aus meiner jahrelangen Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man richtig reagiert. Ich kenne Waldorf Frommer genau und kann mindestens eine wirtschaftlich bessere Lösung für Sie erarbeiten.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Keine Kontaktaufnahme zu Waldorf Frommer!
  • Beachten Sie die Fristen!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Geben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab!
  • Suchen Sie vor Fristablauf einen Rechtsbeistand auf!

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ein ganzes halbes Jahr“ bekommen? Dann bin ich als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz gerne behilflich.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla ganz unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch. Gern vertreten wir Sie auch bundesweit.

Fragen Sie auch nach unseren kostengünstigen Festpreisen für die Abwehr von Abmahnungen. Hilfreich wäre es, wenn Sie vorab die Abmahnung via E-Mail oder Fax übermitteln könnten, da dies der besseren Einarbeitung dient.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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