Achtung - Ade du schöner grauer Führerschein..

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Zwar waren unsere alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine bisher weiterhin in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Aber damit ist eigentlich seit 2022 - jedenfalls für einen Teil der Führerscheine - Schluß. Die Dokumente selbst laufen seither nach und nach ab und man sollte wissen, wann man seinen alten "Lappen" umtauschen muss.                                         

Zunächst aber ein kurzer Blick zurück, denn das Ende der alten Führerscheine war schon vor Jahren beschlossen worden und tatsächlich mussten die ersten Alt-Führerscheine bereits im Januar 2022 abgeliefert werden. Zukünftig werden dann die letzten (alten) Führerscheine im Januar 2033 - wie man unten sehen kann - ihre Gültigkeit verlieren. Wer gegenwärtig also noch einen alten Führerschein und noch nicht umgetauscht hat, sollte sich also im eigenen Interesse über den für ihn geltenden Führerschein-Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen neuen Plastik-Führerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. 

Ärger im Ausland mit den alten Papierführerscheinen

Natürlich kann man den Umtausch auch schon vor dem richtigen Stichtag erledigen. Denn Probleme gab es auch jetzt schon immer wieder bei Kontrollen im EU-Ausland. Eigentlich sollten europaweit auch die Papierführerscheine noch bis zu den in den Richtlinien vereinbarten Stichtagen vollumfänglich gültig sein. Die Ordnungshüter vor Ort hat das aber häufig - möglicherweise aus Unwissenheit - nicht interessiert; wobei es sogar im Internet eine von der EU verfasste Erklärung auf verschiedenen Sprachen gibt, die man ausdrucken und mitnehmen kann. Aber dennoch hatten auch wir immer wieder mit Fällen zu tun, bei denen in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Papier-Führerscheine als nicht gültig beanstandet wurden. Das ging dann teilweise soweit, dass hohe Bußgelder eingefordert wurden. Dies widerspricht aber eindeutig den europarechtlichen Vereinbarungen auf Kommissionsebene, wonach alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen sind. Vielleicht ist es daher sinnvoll bei einer Polizeikontrolle im europäischen Ausland und dem alten Papierführerschein in der Tasche, zumindest auch den von der EU im Internet zur Verfügung gestellten Wortlaut der Entscheidung/Anerkennungserklärung (hier insbesondere Art. 1+2) in der jeweiligen Sprache im Handschuhfach vorrätig zu haben. Allerdings kann es dennoch passieren, das die Polizei vor Ort auf stur schaltet und was bleibt dann noch anderes übrig als zunächst zu zahlen. Dann sollte man aber in jedem Fall darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl das konkrete Bußgeld (nebst Betrag) und auch der Grund für das Bußgeld (Tatbestand als Zahlungsgrund) angegeben wird. Nur in einem derartigen Fall ist es nämlich sinnvoll, einen Versuch zu unternehmen und mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, den Bescheid anzufechten. Dies kann je nach Höhe des Bußgeldes bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung durchaus lohnenswert sein.

Also doch besser rechtzeitig umtauschen...

Wer aber kein Interesse an derartigen Auseinandersetzungen während eines Auslandaufenthaltes und dem Verderben der Urlaubsfreude hat, sollte lieber noch vor dem nächsten Auslandsaufenthalt seinen alten Führerschein in ein auslandsfähiges EU-Kartendokument umtauschen. Dabei ist zu empfehlen, dass dies angesichts der oftmals langen Bearbeitungszeiten bei den Straßenverkehrsämtern rechtzeitig erfolgt. Grundsätzlich kann man den Führerschein bei der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes beantragen; die Wartezeit bis zur endgültigen Bearbeitung Ihres Antrages und Umtausch des Dokumentes kann aber mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Umtausch-Spaß kostet dann je nach Behörde zwischen 25 und 35 Euro.

Natürlich hat der auch der deutsche Gesetzgeber einen Stufenplan ins Leben gerufen, nach dem - nach und nach - die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach dem Alter des Führerscheininhabers und dem Ausstellungsdatum des Führerscheins gelten dann unterschiedliche Stichtage. Wie bereits oben ausgeführt sind dabei die ersten Papierführerscheine im Januar 2022 abgelaufen. Die letzten werden dann Ihre Gültigkeit im Januar 2033 verlieren. Wichtig ist aber zu wissen, dass selbst wenn der Führerschein umgetauscht wird, natürlich keine neue Prüfung abgelegt werden muss. Dies gilt selbst dann, wenn die Umtauschfrist verpasst wurde bzw. bereits abgelaufen ist. Also besteht auch in diesem Fall nicht die Gefahr den Führerschein zu verlieren bzw. die Wirksamkeit des dahinter stehenden Verwaltungsaktes zu riskieren. Aber eine Konsequenz droht dennoch:  Wenn der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht wird, droht ein Verwarnungsgeld, dessen Höhe mit 10 Euro recht moderat angesetzt wurde, wobei die Bundesländer in Ausnahmefällen sogar von der Verhängung eines Verwarnungsgeldes absehen können. Aber unabhängig davon, bleibt einem bei rechtzigem Umtausch wenigstens der Ärger bei Fahrten ins Ausland erspart.                             

Was gilt denn nun für mich ??                 

1. Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt:                                                                                                                                                                                       Geburtsjahr:                                          Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

vor 1953                                                 19. Januar 2033

1953 - 1958                                            19. Januar 2022

1959 - 1964                                            19. Januar 2023

1965 - 1970                                            19. Januar 2024

1971 oder später                                  19. Januar 2025


2. Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt:                                                                                                                                                                                                                                                 Ausstellungsjahr                                   Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

1999 - 2001                                            19. Januar 2026

2002 - 2004                                            19. Januar 2027

2005 - 2007                                            19. Januar 2028

2008                                                        19. Januar 2029

2009                                                        19. Januar 2030

2010                                                        19. Januar 2031

2011                                                        19. Januar 2032

2012 - 18.01.2013                                 19. Januar 2033


....und wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, für den gilt natürlich immer der 19. Januar 2033 als Stichtag und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein tatsächlich ausgestellt worden ist.

...und zu guter Letzt noch zu beachten: 

Führerscheine der Klasse B, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bekanntlich ohnehin nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Schließlich muss auch der Führerschein der Klasse A (Motorrad) künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Die Umtauschfristen sind natürlich analog den Umtauschfristen für PKW-Führerscheine ausgestaltet.

Also bleibt uns nur noch, viel Spaß beim Umtausch zu wünschen...

Foto(s): mir


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