Achtung bei Ausschlussfristen im Arbeitsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können, da die Ausschlussfrist bereits abgelaufen ist.

Manchmal helfen hier kleine Dinge, wie z.B. ein einfaches Schreiben an den Arbeitgeber, dass man doch bitte für die Zeit ........... die Überstunden abrechnen möge.

Das muss auch aus Beweisgründen unbedingt schriftlich erfolgen. Ein einfaches formloses Schreiben genügt, wobei Sie sich eine Kopie fertigen sollten. Im Zweifel müssen Sie nämlich nachweisen, dass Sie innerhalb der Ausschlussfrist Ihre Ansprüche geltend gemacht haben.

Wenn möglich beziffern Sie die Ansprüche, denn die Rechtsprechung stellt relativ hohe Anforderungen an die Geltendmachung der Ansprüche.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Borth

Beiträge zum Thema