Achtung bei der Kombination von Bausparvertrag und Festkredit (Bausparsofortfinanzierungen)

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1. Risiko Bausparsofortfinanzierung

Der Bausparvertrag ist ein beliebtes Bankprodukt. Doch die komplexe Kombination von Bausparvertrag und Festkredit, die sogenannte Bausparsofortfinanzierung, kann erhebliche Nachteile für Verbraucher haben.

Bankkunden, die ihr Kreditinstitut um eine Baufinanzierung bitten, erleben es häufig: Die Bank bietet ihnen statt eines klassischen Annuitätendarlehens, bei dem sie mit jeder Rate das Darlehen stetig zurückzahlen und damit auch den Zinsanteil verringern, eine vermeintlich vorteilhafte Kombination aus Bausparen und Darlehen an.

Besonders beliebt sind dabei Bausparverträge, die mit einem Sofort-Darlehen verbunden werden, bei dem nur die Zinsen gezahlt werden und das später dann durch die Sparsumme getilgt werden soll. Die dann verbleibende Restschuld wird anschließend mit einem Bauspardarlehen finanziert.

Neben Sparkassen und Volksbanken preisen auch Geschäftsbanken gerne diese weitaus komplexeren Produkte an.

Die Bankberater weisen dabei auf zahlreiche Vorzüge hin. Das Finanzierungsmodell biete Sicherheit, denn der Zinssatz sei für die gesamte Laufzeit vorab festgelegt und die Rate damit unveränderlich. Außerdem könne der Kunde mit einer Steuerersparnis etwa durch eine Riester-Förderung rechnen, die es bei einem üblichen Annuitätendarlehen so nicht gebe. Zudem biete das Produkt dem Kunden mehr Flexibilität bei der Tilgung, denn der Kunde könne jederzeit mehr in den Sparvertrag einzahlen, der ja als späteres Tilgungsinstrument dienen soll. Der Kunde könne auch jederzeit das Darlehen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen; verschwiegen wird hier oft, dass das nur für das spätere Bauspardarlehen gilt und nicht für das Sofort-Darlehen in den ersten zehn Jahren der Finanzierung.

2. Banken und Sparkassen müssen über Nachteile und Risiken aufklären

Wie so oft bilden diese Argumente der Banken nur die halbe Wahrheit. Denn tatsächlich haben diese Kombinationsfinanzierungen auch erhebliche Nachteile und Risiken, über die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank oder Sparkasse den Verbraucher ungefragt aufklären muss. Der Bundesgerichtshof hat seine langjährige Rechtsprechung mit Urteil vom 17.06.2016 – V ZR 134/15 – vor kurzem noch einmal bestätigt.

3. Zahlreiche Nachteile und Risiken

Weil bei einer Bausparsofortfinanzierung in den ersten Jahren faktisch keine Tilgung erfolgt, ergeben sich zahlreiche typische Probleme. Ohne Tilgung bleiben die Zinskosten dauerhaft auf hohem Niveau. Dadurch fallen auch die Vorfälligkeitsentschädigungen bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie höher aus als bei üblichen Annuitätendarlehen. Dazu ergeben sich durch niedrige Sparraten auch unerwartet lange Laufzeiten bis hinein in das Rentenalter. Und schließlich droht ein Zinsänderungsrisiko am Ende der ersten Zinsbindung, weil die Bausparverträge noch nicht zuteilungsreif sind. Auch kann das Anschlussdarlehen noch verweigert werden, wenn ein Verbraucher genau in dem Moment arbeitslos geworden ist oder sich gerade selbstständig gemacht hat.

Oft verstehen die Kunden der Banken und Sparkassen die gesamte Konstruktion nicht und bemerken die Folgen dieser Finanzierung erst Jahre später.

Wenn Sie als Darlehensnehmer nicht über die Nachteile und Risiken aufgeklärt worden sind, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Schaden kann Ihnen etwa durch die höhere Zinsbelastung entstanden sein, durch die höhere Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens oder einer zu langen Finanzierungsdauer aufgrund von zu niedrig angesetzten Sparraten. Sie können sich bei der Bank unter Umständen auch für eine geplatzte Finanzierung bei der Verweigerung einer Anschlussfinanzierung schadlos halten.

4. Welche Hilfe Sie erwarten können

Als Kanzlei, die auf Baufinanzierungen spezialisiert ist, helfen wir bundesweit Verbrauchen und Unternehmen bei fehlerhaften Finanzierungen. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz ist dabei oft das Ziel, als Bankkunde aus den komplexen Kombinationsfinanzierungen herauszubekommen und in ein einfaches Annuitätendarlehen umzuschulden.

Wer noch vor dem Abschluss eines derartigen Vertrages steht, sollte sich ebenfalls beraten lassen – am besten von einem neutralen Dritten. Als Kanzlei beraten wir unsere Mandanten auch vor Abschluss eines Vertrages.

Über einen Fall, den Juest+Oprecht Rechtsanwälte betreut hat und der zu einer außergerichtlichen Einigung führte, berichtete die Zeitschrift „Der Spiegel“ am 30.01.2016. (AT)


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