Achtung bei handels-registerportal.de: 749 € Abofalle bei Bestellung eines Handelsregisterauszug (Regitas Digital GmbH)

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Seit vielen Jahren warnen wir vor betrügerischen Praktiken im Zusammenhang mit digitalen Gewerbe- und Branchenregistern. Durch einen Mandanten wurden wir kürzlich auf eine neue Täuschung aufmerksam gemacht.


Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer einen Handelsregisterauszug benötigen, sei es für die Vorlage bei Banken oder Leasinggesellschaften. Unter der Webseite


www.handels-registerportal.de


kann man kostenpflichtig online einen aktuellen Handelsregisterauszug für 4,50 € bestellen. Denkt man.


Statt 4,50 € weitere 749 € netto versteckte Kosten bei "handels-registerportal.de"


Auf den ersten Blick mag das günstig sein - aber mittlerweile können unter www.handelsregister.de, Handelsregisterauszüge kostenlos abgerufen werden. Aber unabhängig davon gibt es bei dem 4,50€ Angebot einen entscheidenden Haken, oder besser gesagt, ein Sternchen, das wohl von vielen Kunden übersehen wird. Direkt unter dem groß und fett gedruckten Preis von 4,50 € steht folgender Text:


*Der Preis versteht sich zzgl. 19% Umsatzsteuer. 

Die Bestellung erfordert den Abschluss eines Nutzervertrags, der mit der Erstbestellung kostenpflichtig mit einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen wird. Das vierteljährliche Nutzungsentgelt beträgt 749 Euro netto und beinhaltet hundert Freiabrufe je Vertragsquartal, inklusive Monitoring für ein Jahr ab Download. Das Nutzungsentgelt wird separat abgerechnet. 

 

Der Betreiber des Portals ist die Firma Regitas Digital GmbH mit Sitz in der Guerickestr. 36 in 10587 Berlin mit dem Geschäftsführer Herrn Lukasz Pawel Michalak.


Unser Mandant erhielt von dieser Firma zunächst eine Rechnung über 4,50 € netto und auch den bestellten Handelsregisterauszug, sodass ihm nicht gleich auffiel, dass er in eine Abofalle getappt war. Zwei Monate und zwei Tage später kam dann eine Rechnung über 749 € netto (= 891,31 brutto). Erst hier bemerkte er die Abofalle und wandte sich sofort an uns.


Vertrag verlängert sich alle drei Monate um 749€ netto!


In den AGB ist unter Punkt 5.4 zur Kündigungsfrist folgendes geregelt:


"Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate ab Bestellzeitpunkt. Der Vertrag verlängert sich um weitere 3 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird."


Unser Mandant hat die zweite hohe 749€-Schockrechnung erst nach zwei Monaten und zwei Tagen von der Regitas Digital GmbH erhalten. Zwei Tage zu spät für eine normale Kündigung nach den AGB von www.handels-registerportal.de. Es ist wohl kein "Zufall", dass die teure Rechnung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist versandt wird. Das bedeutet: Wenn man die Rechnung nun einfach bezahlen sollte, läuft man Gefahr, dass man gleich die nächste 749€-Rechnung erhält. Es wird also richtig teuer!


Achtung: Eine Zahlung wäre eine nachträgliche Genehmigung


Wenn Sie die Schockrechnung bezahlen, würde dies vor Gericht wohl als nachträgliche Genehmigung ausgelegt werden. Wenn Sie sich der Kosten nicht bewusst waren, empfehlen wir Ihnen den 


  • Vertrag anzufechten (wegen arglistiger Täuschung und vorsichtshalber auch wegen Irrtums) und
  • vorsorglich die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung 

zu erklären. Gerne übernehmen wir das auch für Sie.


Sie fühlen sich getäuscht von www.handels-registerportal.de?


Wir empfehlen unseren Mandanten nicht zu bezahlen. Unserer Meinung nach wird auf www.handels-registerportal.de das hohe Nutzungsentgelt unter dem groß und in Fettschrift geschriebenen Preis für den Handelsregisterauszug versteckt. Es findet sich zwar weiter unten noch ein weitere Hinweis in einer Box, die man mit einem Haken bestätigen muss – aber erst nach dem Satz „Ich akzeptiere die allgemeine Geschäftsbedingungen….“. Nach dieser Floskel erwartet man langweiligen juristischen Text, aber keinesfalls eine Bestätigung, dass man weitere 749€ netto bezahlen soll.


Wie können wir Ihnen helfen?


Falls Sie nicht selbst der Regitas Digital GmbH schreiben möchten, helfen wir Ihnen gerne. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie keinerlei Kosten. Wenn Sie uns bevollmächtigen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich keine Gedanken mehr darüber machen müssen.


Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen solchen Fall grundsätzlich. Andernfalls nennen wir Ihnen unsere Kosten in unserem ersten kostenlosen Schreiben an Sie. Wir freuen uns über Ihre Anfrage, entweder hier auf anwalt.de oder über unsere Homepage:


https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/


Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle. 


Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Regitas Digital GmbH / angepasst durch RA Hufschmid

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