Warnung vor firmendaten24.shop: 189€ Abofalle droht bei Bestellung von Handelsregisterauszug für 1,99€

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Online an Firmeninformationen zu gelangen wird immer einfacher und schneller. Doch mit dieser Einfachheit kommen auch Risiken. Ein aktuelles Beispiel ist das Internetportal firmendaten24.shop. Dahinter steckt eine Einzelperson namens Karim Gute, ansässig am Bahnhofsplatz 42, 28195 Bremen. Auf den ersten Blick bietet firmendaten24.shop scheinbar nützliche Dienstleistungen an, darunter:

1. Aktueller Firmenauszug für 1,99 €
2. Chronologischer Firmenauszug für 1,99 €

Diese Preise erscheinen auf den ersten Blick günstig, wenn man sich zuvor noch nicht mit diesem Thema beschäftigt hat. Mittlerweile kann man jedoch unter www.handelsregister.de, Handelsregisterauszüge komplett kostenlos abrufen. Aber das ist allgemein noch nicht sehr bekannt.

Die versteckte Abofalle: 189 € monatlich

In kleiner Schrift und am Ende der Seite und unter dem fettgedruckten Preis von 1,99 € findet sich ein teurer Satz versteckt: "Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr beträgt 189,00 € und wird separat abgerechnet". Dies bedeutet, dass Nutzer, die vermeintlich nur einmalig 1,99 € zahlen, in Wirklichkeit ein Abo abschließen, das monatlich 189,00 € kostet. Diese Summe wird regelmäßig abgebucht und das Abonnement verlängert sich automatisch.

Weitere Abbuchungen "einfach so?" von 649 €

Ein Mandant hat uns seine Kreditkartenabrechnung vorgelegt wonach firmendaten24.shop zusätzlich zu den 189 € zweimal Beträge von 649 € abgebucht hat. Rechnungen hierzu oder gar eine Erklärung für diese Beträge habe er nicht erhalten.

Auf der gesamten Homepage und im Bestellprozess haben wir hierfür auch keine Erklärung gefunden. Derzeit haben wir den Eindruck, dass firmendaten24.shop durch diese Abbuchungen einfach noch mehr Geld abgreifen möchte.

Das können Sie tun

Viele Kunden bemerken diese Klausel erst, wenn es zu spät ist und die Abbuchungen bereits begonnen haben. firmendaten24.shop rechnet wohl damit, dass Nutzer das Kleingedruckte nicht lesen. Niemand erwartet - zu recht - eine so teure Regelung im Kleingedruckten, weshalb das nicht verwunderklich ist.

Falls Sie sich beim Abschluss des Vertrags nicht der entstehenden Kosten bewusst waren, raten wir zu folgenden Schritten:

  1. Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung
  2. Erklärung einer außerordentlichen Kündigung und zusätzlich hilfsweise einer ordentlichen Kündigung

Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Diskussion. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen solchen Fall grundsätzlich. Andernfalls nennen wir Ihnen unsere Kosten in unserem ersten kostenlosen Schreiben an Sie. Wir freuen uns über Ihre Anfrage, entweder hier auf anwalt.de oder über unsere Homepage:


https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/


Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle. 


Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Screenshot Firmendaten24.shop / bearbeitet durch Rechtsanwalt Hufschmid

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