Achtung – Hotel-Bewertungsportal Holidaycheck mahnt ab

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Das Hotel-Bewertungsportal HolidayCheck auf dem Kunden Hotels bewerten können, mahnt nun Hotelbetriebe aufgrund mutmaßlicher Fake-Bewertungen ab und versieht die Profile der Hotels mit Manipulationshinweisen. Problematisch ist hierbei, dass die Hotelbetriebe keinerlei Informationen dazu erhalten, worauf sich die Vermutung der gefälschten Bewertung stützt. Dadurch besteht für diese auch keine Möglichkeit gegen die Fake-Bewertungen und den Manipulationsvorwurf vorzugehen.

Bewertungsplattform HolidayCheck

HolidayCheck gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. 2019 konnte das Portal etwa 950.000 Hotelbewertungen verzeichnen. Die Nutzer müssen für eine Bewertung ihre E-Mail-Adresse sowie das Niederlassungsland angeben und können dann in einem Sternesystem bewerten.

Warnhinweise verletzen das Persönlichkeitsrecht

HolidayCheck versieht das Profil des jeweiligen Hotelbetriebs bei dem Verdacht von selbst verfassten oder gekauften Fake-Bewertungen mit folgender Angabe:

Wichtiger Hinweis

Achtung Manipulationsverdacht! Es gibt Grund zu der Annahme, dass versucht wurde, gefälschte Bewertungen für dieses Hotel abzugeben oder Gästemeinungen unlauter zu beeinflussen. […]

Bei den Nutzern der Website wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei dem betroffenen Hotelbetrieb um ein unseriöses Unternehmen handle. Das schadet nicht nur langfristig dem Ruf der Hotels, sondern ist auch geeignet erhebliche Umsatzeinbußen herbeizuführen.

Potenzielle sowie bestehende Kunden werden von dem Vorwurf der Manipulation abgeschreckt und buchen lieber bei einem Konkurrenten, der keinen entsprechenden Warnhinweis bekommen hat.

Gegen Abmahnung vorgehen

Doch damit nicht genug! Neben dem negativen Hinweis erhalten die Hoteliers regelmäßig auch eine Abmahnung. Die damit einhergehenden Rechtsanwaltskosten für das Aufforderungsschreiben belaufen sich auf einen Betrag von über 1500 Euro.

Ist der Vorwurf der Fake-Bewertung falsch, kann der Hotelier aber nicht dagegen vorgehen, da er von HolidayCheck außergerichtlich keine Informationen erhält, worauf der Verdacht begründet ist. Außerdem weigert sich HolidayCheck regelmäßig das negativ behaftete Profil des Hotelbetreibers zu löschen.

Was kann ich als Hotelbetreiber tun?

Sollten Sie auch von Warnhinweisen oder Abmahnungen betroffen sein, melden Sie sich jetzt bei den Anwälten der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg. Wir helfen Ihnen gerne!

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/bücher-lesung-strand-urlaub-918521/

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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