Adcada.healthcare-Bond: Anleger warten auf ihr Geld! Was tun? Anwälte informieren

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Die Adcada GmbH mit Sitz in Bentwisch bei Rostock warb Anleger für ihren Adcada.healthcare-Bond mit dem Versprechen, etwas gegen das Coronavirus zu tun und demnächst mehrere Millionen Atemschutzmasken pro Monat herzustellen.

Dafür wurde Anlegern auch eine hohe Rendite von 11–12 % in Aussicht gestellt.

So weit so gut, allerdings hatte, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, der Adcada GmbH bereits mit Datum vom 29.05.2020 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen, weil kein genehmigter Verkaufsprospekt vorlag. Gegen diesen Bescheid der BaFin wurden offensichtlich Rechtsmittel eingelegt, der Bescheid der BaFin ist damit zwar nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger des Adcada.healthcare-Bonds, denn bei Anleihen sollten sich Anleger immer darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei nicht um eine sichere Anlage handelt, sondern um eine Anlage mit prinzipiellem Totalverlustrisiko.

Beunruhigend für die Anleger ist auch, dass sich Presseberichten zufolge (siehe z. B. Ostseezeitung vom 26.06.2020) offensichtlich am angegebenen Produktionsstandort noch nicht viel tun soll, hier also offensichtlich noch nicht mit der Maskenproduktion begonnen wurde.

Viele Anleger sind daher erheblich verunsichert, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte nun nicht länger warten sollten, sondern umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen sollten.

Diese zielen auf die Rückforderung des eingesetzten Kapitals, können aber bei Erfolglosigkeit auch dahin gehen, die Firmenverantwortlichen persönlich in die Haftung zu nehmen, z. B. wegen Prospekthaftung oder ggf. auch unerlaubter Handlung. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen dabei immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden und beinhalten auch, eine kostenlose Anfrage an eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung des Anlegers zu stellen.

Betroffene Adcada.healthcare-Bond-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits zahlreiche Anleger notleidender Anleihen vertreten hatten (z. B. WBG AG, WGF AG, Deikon, First Real Estate, Getgoods etc.



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