AdSimple Abmahnung von Kuntze Mayer & Beyer – kostenlose Ersteinschätzung

  • 2 Minuten Lesezeit

AdSimple Abmahnung von Kuntze Mayer & Beyer: Uns liegt eine Abmahnung der Firma AdSimple GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen vor. Wenn Sie eine solche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt nutzen. Wir kennen die Abmahnung bereits und habe über die Abmahnung z. B. unter

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-adsimple-gmbh-und-kuntze-mayer-beyer-rechtsanwaelte-kostenlose-ersteinschaetzung/

berichtet. Betroffene Anbieter können uns die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Gegenstand der Abmahnung von AdSimple GmbH

Den Abgemahnten wird in den uns vorliegenden Fällen vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Rechtsanwälte von Kuntze Mayer & Beyer behaupten dabei, der Anbieter habe eine Datenschutzbelehrung verwendet, an welcher die AdSimple GmbH die Rechte halte.

Hintergrund sei, dass die AdSimple GmbH mittels eines Textgenerators vorformulierte Texte zur Verfügung stelle.

Wichtig ist, dass die Verwendung der Datenschutzbelehrung unter der Bedingung stehe, dass die Belehrung samt Quellenverweis und Links ebenfalls online zu stellen sei.  

Grund für die Abmahnung sei dann, dass die Bedingung nicht erfüllt worden sein soll. Der Abgemahnte handele damit widerrechtlich und verletze den Rechteinhaber in dessen Verwertungsrechten.

Welche Forderungen werden gestellt?

Die AdSimple GmbH fordert im Rahmen der Abmahnung:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Auskunft,
  • Schadenersatz,
  • Erstattung der RA-Gebühren sowie
  • Erstattung von Recherchekosten

Hinsichtlich dieser völlig übersetzten Zahlungsforderungen wird am Ende des Schreibens einigungshalber ein geringerer Einigungsbetrag angeboten.

Reaktion und rechtliche Bewertung

Die Abmahnung muss natürlich ernst genommen werden. Keinesfalls sollten aber die Forderungen vorschnell und ohne anwaltliche Beratung erfüllt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden. Falls ein Verstoß gegen das Urheberrecht tatsächlich festzustellen wäre, sollte allenfalls über eine anwaltlich modifizierte Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Die Berechtigung der Abmahnung ist aus unserer Sicht jedoch zweifelhaft. Allerdings muss jeder konkrete Einzelfall betrachtet werden.  

Konkret stellt sich die Frage, ob die typischen Texte einer Datenschutzbelehrung überhaupt die für ein Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe hat. In den uns vorliegenden Fällen kann man dies durchaus anders sehen. Betroffene sollten daher folgende Verhaltenstipps beachten:

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit in den Bereichen Markenrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen Parfum Dupes und Duftzwillingen folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen  Fachanwalt für Urheberrecht überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Timm Drouven ist Partner unserer Kanzlei und zudem erfahrener Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht und auf die Abwehr von Abmahnungen im Urheberrecht spezialisiert. Sprechen Sie uns an!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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