AdSimple Abmahnung: Zahlreiche Anfragen wegen Abmahnungen in den letzten Tagen

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Uns liegen derzeit zahlreiche Anfragen wegen Abmahnungen der AdSimple GmbH vor. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen sind solche vom 12.11.2020 sowie vom 16.11.2020.

 

Wie üblich, wird den Betroffenen vorgeworfen eine Datenschutzerklärung, zur Verfügung gestellt durch die AdSimple GmbH, genutzt zu haben und hierbei die Urheberrechte der AdSimple GmbH verletzt zu haben. Die Urheberrechtsverletzung soll wie immer darin bestehen, dass der entsprechende Verwender die erforderliche Hyper-Verlinkung auf AdSimple und einem jeweils genannten Kooperationspartner unterlassen habe.

 

In der Abmahnung wird neben der Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.500,00 € angeboten.

 

Wie ist mit den Abmahnungen umzugehen?

 

Wie wir schon mehrfach berichteten, halten wir die Abmahnungen im Hinblick auf ihre Berechtigung zumindest für bedenklich. Es stellt sich nämlich stets bereits die Frage, in wie weit den entsprechenden Datenschutztexte überhaupt eine Urheberrechtsfähigkeit zukommt. Diese wird nämlich nur dann angenommen, wenn im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG die sogenannte Schöpfungshöhe gegeben ist. Dies ist bei Texten stets eine Frage des Einzelfalls.

 

Auch weitere Argumente aus der Abmahnung sprechen unseres Erachtens gegen die Berechtigung. Insbesondere wäre es auch zweifelhaft, in wie weit bei einer gerichtlichen Geltendmachung die dort geltend gemachten Beträge bei einem grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellten Werk überhaupt durchsetzbar wäre.

 

Wir raten Ihnen auf jeden Fall an, nicht voreilig die geltend gemachten Kosten zu leisten sowie insbesondere nicht voreilig die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Wir haben im Zeitraum des letzten Jahres zahlreiche Mandanten gegen Abmahnungen der AdSimple GmbH vertreten. Hierbei hatten wir sehr häufig die Konstellation anzutreffen, dass uns in einem ersten Schritt etwaige Webdesigner kontaktiert haben, die die Mandanten von ihren eigenen Kunden, mithin den Seitenbetreibern, übergeben bekommen haben. Sollte auch ein solcher Fall bei Ihnen vorliegen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und tat zur Seite, da in diesen Konstellationen bestimmte juristische Dinge zu beachten sind, um weiteren Schaden zu vermeiden.

 

Sollten Sie eine Abmahnung der AdSimple GmbH durch die Anwälte Kuntze, Mayer & Beyer erhalten haben, senden Sie uns diese unverbindlich zu oder kontaktieren uns telefonisch. Sie erhalten von uns umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir werden Ihnen sodann auch unsere grundsätzlichen Erfahrungen in der Verteidigung im Hinblick auf etwaige Vergleichsbeträge natürlich gern mitteilen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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