AdvoAdvice mit Klage gegen ING-DiBa AG wegen Strafzinsen erfolgreich

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Im Juni 2022 meldete sich ein Kunde der ING in der Kanzlei AdvoAdvice, da ihm dreimal Negativzinsen von seinem Girokonto berechnet wurden. Nachdem Rechtsanwalt Klevenhagen für den Betroffenen tätig wurde und Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main einreichte, wurde die Beklage nun zur Rückzahlung verurteilt.

Strafzinsen aufgrund unwirksamer AGB

Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Berlin, musste im November 2021, sowie im Mai und Juni 2022 feststellen, dass auf seinem Girokonto ungerechtfertigt ein Verwahrentgelt berechnet wurde.

Daraufhin gab dieser den Fall direkt an Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen aus der Kanzlei AdvoAdvice. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klevenhagen monierte anschließend für den Betroffenen das Verwahrentgelt mit der Begründung, dass für dieses keine konkrete Abrechnung vorlag und dass die Klausel in den AGB der ING-DiBa zum Verwahrentgelt unwirksam sei.

Die ING lehnte eine Rückerstattung jedoch ab, da sie der Auffassung war, dass eine Vereinbarung zum Verwahrentgelt wirksam zustande gekommen sei und sie daher dazu berechtigt wäre, das Verwahrentgelt vereinbarungsmäßig zu erheben.

Da die ING eine Rückzahlung der bisher abgebuchten Verwahrentgelte ablehnte, blieb nur die Klage auf Rückzahlung der sog. „Strafzinsen“ beim Amtsgericht Frankfurt am Main.

Erste Instanz verurteilt ING-DiBa zur Zahlung

Nachdem die Klage eingereicht wurde, gab die ING-DiBa AG nicht klein bei, wie andere Banken (z.B. Norisbank), sondern reichte eine Klageerwiderung ein und ließ es auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ankommen.

Am 14.06.2023 wurde das Urteil in dem Rechtsstreit verkündet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte darin die ING-DiBa zu dem Az. 381 C 281/22 (37) dem Kläger den Betrag in Höhe des ungerechtfertigten Verwahrentgeltes zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gutzuschreiben. Zudem wurden der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Die Berufung wurde zugelassen, obwohl der Streitwert unterhalb von 600 Euro lag. Die IngDiBa hat mittlerweile Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, diese aber noch nicht begründet. 

Banken weigern sich weiterhin zu zahlen

Die Entscheidung zeigt, dass es leider notwendig ist, auch im Kleinen und bei geringen Beträgen für sein Recht auf Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltenen Verwahrentgelten (Strafzinsen) zu kämpfen.

Zwar ist das Verwahrentgelt mittlerweile kein Thema mehr, seit die Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank (EZB) erhöht wurden und somit die Banken auf dieses Mittel momentan verzichten. Viele Kunden haben aber noch berechtigte Erstattungsansprüche gegen ihre Bank oder Sparkasse aus der Zeit vor der Zinserhöhung.

Da mit einer automatischen Erstattung nicht zu rechnen ist, muss man sich am besten über einen spezialisierten Anwalt an seine Bank wenden und zu Unrecht abgebuchte Beträge zurückfordern oder diese sogar einklagen.

Die Kanzlei AdvoAdvice hat schon mehrfach Ansprüche von Mandanten, aber auch eigene Ansprüche auf Rückzahlung von Strafzinsen gegen Banken erfolgreich durchgesetzt. 

Einen Beitrag von Dr. Sven Tintemann und Umair Ali zur Unzulässigkeit von Verwahrentgelten finden Sie auch unter https://advoadvice.de/blog/artikel-im-berliner-anwaltsblatt-zur-rechtsprechung-des-lg-berlin-zu-verwahrentgelten/

Über weitere Erfolge in diesem Bereich berichteten wir auch unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dkb-ag-zahlt-verwahrentgelt-zurueck-204205.html



Foto(s): AdvoAdvice

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