Änderung der Unterhaltsberechnung zum Jahreswechsel

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Hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wirkung zum 01.01.10 seine Tabelle überarbeitet und die Unterhaltsansprüche von Kindern durchschnittlich um 13 % erhöht, so begünstigt die Änderung zum 01.01.11 nun die zur Unterhaltszahlung Verpflichteten: Der Selbstbehalt bei Zahlung von Unterhalt gegenüber Kindern erhöht sich von EUR 900,00 auf EUR 950,00. Dies gilt für den Selbstbehalt von Erwerbstätigen. Der Selbstbehalt von Rentnern und anderen nicht Erwerbstätigen ist mit EUR 700,00 gleich geblieben.


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