AG Pinneberg: Johanniter-AGB benachteiligen Familien unangemessen

  • 2 Minuten Lesezeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Johanniter Unfall-Hilfe in Kitas und Krippen können unwirksam sein - bundesweit bis zu 470 Einrichtungen betroffen

Eltern, die den Betreuungsvertrag mit der Kita oder Krippe kündigen wollen, müssen oft feststellen, dass die Kündigung vom Betreiber der Einrichtung nur zu bestimmten Zeitpunkten akzeptiert wird. 

Hintergrund sind sogenannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, mit denen die Betreiber von Kitas und Krippen versuchen, eine Kündigung zu für sie ungünstigen Zeiten zu verhindern – etwa zu Beginn der Sommerferien. Eltern stehen dann vor dem Problem, für Leistungen zahlen zu müssen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen möchten oder können.

Solche Kündigungsausschlüsse können unwirksam sein, wie der Bundesgerichtshof bereits mehrmals entschieden hat. Dass dies auch für die bundesweit bis zu  470 Kindertagesstätten der Johanniter gilt, hat jetzt das Amtsgericht Pinneberg für eine Johanniter-Kita in Quickborn klargestellt.

 Die vom Berliner Johanniter Unfallhilfe e. V. bislang offenbar bundesweit verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach Ansicht des Gerichts unwirksam, weil sie Familien durch Einschränkungen bei den Kündigungsmöglichkeiten unangemessen benachteiligen. 

In dem von der Hamburger Kanzlei Christian Wiese erstrittenen Urteil wird das Gericht deutlich: „Die Bindung an den Betreuungsvertrag mit der Verpflichtung, das Kind nicht ‚unentschuldigt‘ nicht in die Einrichtung zu geben, greift in die persönliche Lebensplanung, die finanzielle Dispositionsfreiheit der Eltern und das Recht auf Erziehung des Kindes aus Artikel 6 des Grundgesetzes ein.“  Die Vorgabe von vier festen jährlichen Kündigungsterminen verbunden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und der Verpflichtung die Kindertagesstätte zu besuchen, sei vor diesem Hintergrund unangemessen. 

Die von den Johannitern in ihren Einrichtungen, darunter Wald-, Strand- oder Montessori-Kitas, Musik-, Natur- und Umweltkitas,  bisher verwendeten Verträge sollten daher von Eltern im Fall der Fälle kritisch gelesen und ggf. zur anwaltlichen Prüfung gegeben werden.

Die Kanzlei Christian Wiese versteht sich als modernen Rechtsdienstleister mit Schwerpunkten in der multidisziplinären Rechts- und Unternehmensberatung. Zu unseren Mandanten zählen bundesweit anspruchsvolle Privatleute und erfolgreiche Unternehmer, die individuelle Betreuung, vorausschauende Beratung und den unbedingten Willen zum Erfolg schätzen.

Kanzleigründer Christian Wiese war langjährig tätig in einer überörtlichen Rechtsanwalts- und Notariatssozietät im Hamburger Umland. Anschließend in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwalts- und Steuerberatungspartnerschaft in Hamburg. Heute in eigener Kanzlei am Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ) in Hamburg-Poppenbüttel.

Kanzlei am AEZ Christian Wiese, Heegbarg 4, 22391 Hamburg

Telefon: (040) 611 69 04-0 - Telefax : (040) 611 69 04-40 - www.christianwiese.de

Foto(s): gpointstudio via GettyImages

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Wiese

Beiträge zum Thema