AIF Kapital AG: Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo!
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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen, der sich AIF Kapital AG" nennt und unter der Website festgeld-aif.de z.B. Anlagen in Festgeldanlagen anbietet und angeblich in Stuttgart ansässig ist mit angeblichen Außenstellen in Stockholm und Örebro, müssen Anleger leider befürchten, einem betrügerischen Anbieter aufgesessen zu sein und Eile geboten ist, um die überwiesenen Gelder noch zu retten, bevor sie verloren sind, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar bietet AIF Kapital AG z.B. Anlagen in "Festgeldern" an, die Website ist heute aber (Datum 16.07.2024, schon nicht abrufbar, was schon merkwürdig ist).
Schlimmer noch: Die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 16.07.2024 vor dem Anbieter der website festgeld-aif.de und ausdrücklich vor einem Identitätsdiebstahl zu Lasten der AIF Kapitalverwaltungs-AG!
So weist die BaFin in ihrem Warnhinweis darauf hin, dass die Aktivitäten der unter „AIF Kapital AG“ mit angeblichem Sitz in Stuttgart sowie Außenstellen in Stockholm und Örebro auftretenden unbekannten Betreiber nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut AIF Kapitalverwaltungs-AG zuzurechnen sind. Die AIF Kapitalverwaltungs-AG ist Teil der AIF Capital Group. Diese tritt laut BaFin im Internet ausschließlich unter www.aif.capital auf.
Es handelt sich laut BaFin bei der "AIF Kapital AG", handelnd unter der Website festgeld-aif.de um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Diese nutzen laut BaFin missbräuchlich Registerdaten sowie die BaFin-ID der AIF Kapitalverwaltungs-AG und bieten insbesondere die Eröffnung von Festgeldkonten an.
Damit steht leider fest, dass bei "AIF Capital AG", handelnd unter festgeld-aif.de Betrug vorliegt und die Täter nicht mal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schrecken!
Schnelles Handeln ist erforderlich, um z.B. Abverfügungen durch Unbekannte noch zu verhindern, es geht für die Anleger um alles, nämlich die kompletten von ihnen überwiesenen Gelder, die sonst verloren sein dürften.
Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Ansprüche gegen Konten, gegen fremde Kontoinhaber oder Empfängerbanken oder die unbekannten Täter.
Betroffene, die über "AIF Kapital AG"; handelnd unter festgeld-aif.de, Gelder z.B. in Form von "Festgeld" angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
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