Airbnb muss Daten herausgeben - Wie geht es danach weiter?

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Die Finanzbehörde Hamburg hat vermeldet, dass eine Sondereinheit der Steuerfahndung für die deutsche Steuerverwaltung die Herausgabe der Daten bei Airbnb erstritten hat. Die Hamburger Behörde hat angekündigt, die erhaltenen Daten an die Finanzverwaltung der einzelnen Bundesländer weiterzugeben. Es sollen unbekannte Steuerquellen erschlossen werden.

 Wie kamen die Hamburger Steuerfahnder an die Daten?

Sowohl national als auch international gibt es im Steuerverfahren die Möglichkeit, von Unternehmen Daten zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass ein hinreichender Anlass für solche Auskunftsersuchen besteht. Besteht ein solcher Anlass, können sich die zuständigen Finanzbehörden an die Unternehmen selbst wenden oder Amtshilfe im Ausland in Anspruch nehmen.

 Welche Daten haben die Steuerfahnder?

Die Steuerfahnder aus Hamburg erhalten nun sämtliche Daten über deutsche Vermieter, die diese Internetplattform benutzt haben. Darin befinden sich natürlich Name und Anschrift, aber auch die über die Plattform abgewickelten Vermietungsumsätze. Das bedeutet, dass die Hamburger Steuerfahnder nun einzelne Umsätze einzelnen Personen zuordnen können.

 Was passiert nun mit den Daten?

Die Hamburger Finanzbehörde hat die erhaltenen Daten nun sortiert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Dort werden die erhaltenen Daten in den Wohnsitzfinanzämtern mit den Steuererklärungen der Vermieter abgeglichen. Es wird überprüft, ob sämtliche Umsätze aus der Vermietung über Airbnb in der Steuererklärung angegeben sind. Sind die Umsätze nicht angegeben oder wird gar keine Steuererklärung abgegeben, werden die Betroffenen aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Ein Strafverfahren wird eröffnet.

Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?

Zunächst einmal muss in jedem einzelnen Fall festgestellt werden, dass es sich um steuerbare Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt. Dazu bedarf es immer der Feststellung, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Liegt diese vor, sind die Einnahmen aus der Vermietung zu erklären. Sie sind dann abzüglich der Werbungskosten zu versteuern.

Wurden die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienwohnung bzw. der Untervermietung nicht in der Steuererklärung angegeben, ist davon auszugehen, dass die Steuerfahndung ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten wird. Dies ist in den bislang bekannten Fällen regelmäßig geschehen. Ein solches Steuerstrafverfahren berechtigt die Behörde bei begründetem Verdacht auch dazu, die Kontoverbindung bei den Banken zu überprüfen und einzusehen. So können dann entsprechende Einnahmen überprüft werden. Die Strafen für eine Steuerhinterziehung reichen von Geldstrafe bis hin zu Gefängnis. Eine Bestrafung kann nur dann vermieden werden, wenn eine wirksame Selbstanzeige abgegeben wird.

Ist ein solches Steuerstrafverfahren eingeleitet, gilt auch die verlängerte Festsetzungsfrist. D. h. es können Steuern für die letzten zehn Jahre festgesetzt und erhoben werden. Sind die Steuern bislang nicht vollständig bezahlt worden, muss auch mit der Festsetzung von Zinsen für die unversteuerten Einnahmen gerechnet werden.

Was ist jetzt zu tun?

Sollten Sie von den Ermittlungen betroffen sein, ist rasches Handeln dringend erforderlich. Denn wie der Ankauf der Steuer-CDs aus der Schweiz gezeigt hat, sind die Finanzbehörden der Länder mittlerweile gewohnt organisiert große Datenmengen auszuwerten. Die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung kann dann nicht mehr ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige nicht erfüllt werden können.

Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn es um die Frage geht, ob eine Selbstanzeige erforderlich ist. Sollte eine Selbstanzeige erforderlich sein, unterstütze ich Sie bei der Abgabe.

Ist ein Strafverfahren schon eingeleitet, muss überprüft werden, welcher Weg der richtige für die Verteidigung ist. Dies beginnt immer mit einer Akteneinsicht. Danach kann man informiert entscheiden, ob eine Kooperation erfolgversprechend ist oder besser eine aggressivere Verteidigung sinnvoll erscheint. Hierzu informiere ich Sie gerne!

Foto(s): Port7 Rechtsanwälte

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