Airbus-A380 Flugzeugfonds: Schwere Zeiten für Anleger! Was kann ich tun? Anwälte informieren!

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Diversen Medienberichten zufolge (z. B. n-tv vom 10.11.2018 oder Spiegel vom 28.02.2019) drohen Anlegern in A380-Flugzeugfonds inzwischen hohe Verluste mit ihren Anlagen.

Viele Anleger hatten sich beim A 380 beteiligt in der Hoffnung auf hohe Renditen, hier wurden teilweise 7,25 % oder mehr pro Jahr in Aussicht gestellt, oder in der Hoffnung auf eine sichere Anlage zur Altersvorsorge.

In vielen Fällen drohen Anlegern inzwischen hohe Verluste, tausende bis zu 50.000 deutsche Anleger haben Medienberichten zufolge ca. 1,6 Mrd. € in über Airbus A380-Flugzeugfonds investiert.

Deutsche Anleger waren dabei, die Hauptfinanzierer des Airbus A 380, die A380-Flugzeuge wurden dabei mit den Anlegergeldern aufgekauft, oftmals „gehebelt“ noch mit weiteren Darlehen von Banken und an Fluggesellschaften wie Singapore Airlines, Emirates oder Air Frans verleast, oftmals für 10 Jahre.

Nach Ablauf der Leasingperiode sollten die A380 weitergeflogen werden und sich erst dann richtig rechnen.

Allerdings hat sich inzwischen herausgestellt, dass der A 380 teuer im Einsatz und unflexibel ist, weshalb Medienberichten zufolge bisher nur ein einziger A380 von deutschen Flugzeugfonds weiter verleast werden konnte. Airlines wie Singapore Airlines oder Air France geben dabei ihre A-380-Maschinen oftmals schon nach der ersten Leasing-Periode zurück, zumal sich viele Flughäfen aufgrund der beeindruckenden Größe der A380 nicht ansteuern lassen und auch fraglich ist, ob der technische Support weiter vollständig aufrechterhalten wird. Diversen Airbus A 380 droht dabei die Verschrottung, oder in anderen Fällen drohen die gebrauchten Maschinen ausgeschlachtet zu werden und die Ersatzteile verkauft zu werden, damit überhaupt noch etwas für die Anleger oder andere Investoren zu Geld gemacht werden kann.

Damit drohen aber in vielen Fällen hohe Verluste für die Anleger, zumal in vielen Fällen ein hoher Fremdkapitaleinsatz bei den jeweiligen Fonds zum Einsatz kam. In vielen Fällen sind die Bank-Darlehen noch nicht abgelöst und müssen von den Fonds weiter bedient werden, wobei ein Trauerspiel droht, sofern keine weiteren Einnahmen von den A380-Flugzeugen generiert werden können.

In diversen Fällen von A380-Fonds haben Anleger seit einiger Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten, und auch in Fällen, in denen die Anleger die Ausschüttungen bisher regelmäßig erhalten haben, sind diese leider nicht sicher.

Denn unter Umständen könnten Insolvenzverwalter die bereits geleisteten Ausschüttungen in einiger Zeit zurück fordern, sofern diese nicht wirklich aus Einnahmen stammten, z. B. gem. den Vorschriften der §§ 129 ff. Insolvenzordnung.

Anleger sollten dabei ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B. gegen die Vermittler der Anlage. Die A380-Flugzeugfonds wurden oftmals von Banken, aber auch freien Vertrieben an Anleger vermittelt. Dabei schuldet ein Anlageberater-/Vermittler immer eine anleger- und objektgereichte Beratung des Anlegers, d. h. er muss den Anleger aufklären über Chancen, aber auch Risiken des Investments wie z. B. Totalverlustrisiko, hoher Fremdkapitalanteil, Risiken bei der Vermietung, Risiken der Ausschüttungsrückforderung, etc.:

Sofern die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht war, sind die jeweiligen Banken/Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet. Banken müssen teilweise auch über die erhaltenen Provisionen aufklären.

Sollte die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, so kann der Anleger vom Berater verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Anlage nicht gezeichnet hätte, also die Rückzahlung des einbezahlten Kapitals Zug um Zug gegen Rückgabe der Anlage.

In solchen Fällen haben Anleger, was selbstverständlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gute Chancen, um gegen die jeweiligen Vermittler/Berater Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten für ein Vorgehen gegen die Anlageberater-/vermittler.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 16 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und mit Fällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut.

Betroffene A380-Flugzeugfonds-Anleger können sich daher gerne an Dr. Späth & Partner wenden, wir beraten Sie gerne und stellen auch für rechtsschutzversicherte Anleger gerne eine kostenlose Anfrage.


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