Aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vom 06.11.2015

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuelle Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Spinnin‘ Records BV vom 06.11.2015 an dem Musikwerk „Martin Solveig & GTA – Intoxiated“.

Eine Abmahnung der Kanzlei Fareds, datiert vom 06.11.2015, ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautende Mandatierung. Im Auftrag Spinnin‘ Records BV aus den Niederlanden wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse (Filesharing) erhoben.

Unsere Partei wird im Folgenden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 386,50 € aufgefordert.

Welche Verteidigungsoptionen bestehen?

Zunächst muss dringend davon abgeraten werden, die Abmahnung zu ignorieren. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch auch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte sie einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings sind viele Punkte zu beachten. Wenden Sie sich daher unmittelbar bei Erhalt einer Abmahnung an einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Im Fall einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema