Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014

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Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus der 49. Kalenderwoche 2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sowie der Studiocanal GmbH.

In dieser Woche wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für unterschiedliche Rechteinhaber beauftragt.

In den uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnungen werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Film- und TV-Serienwerken gerügt.

Hierbei handelt es sich um folgende Werke:

  • Can a Song Save Your Life? (Film) – Studiocanal GmbH
  • Escape Plan (Film) – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Homeland – The Drone Queen (TV-Folge) – Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Homeland – Trylon and Perisphere (TV-Folge) – Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Simpsons – Super Franchise Me (TV-Folge) – Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • The Big Bang Theory – The Expedition Apporoximation (TV-Folge) – Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory – The Focus Attenuation (TV-Folge) – Warner Bros. Entertainment GmbH
  • The Big Bang Theory – The Hook-Up Reverberation (TV-Folge) – Warner Bros. Entertainment GmbH

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Den Abmahnungen liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Die ist unserer Ansicht nach nachteilig formuliert.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden ebenfalls pauschale Abgeltungsbeträge zwischen 465,00 € – 965,00 € gefordert. Die Forderungen setzen sich zusammen aus geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sowie einem Lizenzschadensersatz für die vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind.

Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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